Wien: Weitere Anklage gegen Ex-Geheimdienstler Ott im BVT-Skandal

Die Wiener Staatsanwaltschaft legt dem früheren BVT-Chefinspektor Egisto Ott und seinem einstigen Chef Martin Weiss eine neue Anklage wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht an. Der Vorwurf: 2017 soll Ott einem Reporter interne Akten zugespielt haben.

Wien: Weitere Anklage gegen Ex-Geheimdienstler Ott im BVT-Skandal

Wien: Weitere Anklage gegen Ex-Geheimdienstler Ott im BVT-Skandal

Die Behörde in Wien hat gegen Egisto Ott sowie Martin Weiss erneut Anklage erhoben. Dem früheren Chefinspektor des Verfassungsschutzes und dessen damaligem Vorgesetzten wird vorgeworfen, im Jahr 2017 geheime Unterlagen an einen Journalisten weitergegeben zu haben. Konkret geht es um ein 26-seitiges Schriftstück, das im Februar 2018 zur Durchsuchung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung führte und schließlich das Ende der Dienststelle besiegelte.

Laut Anklage soll Ott im Sommer 2017 vertrauliche Daten preisgegeben haben, die ihm nur aufgrund seiner offiziellen Funktion zugänglich waren. Das Papier enthielt interne Angaben über Bedienstete des Innenministeriums. Zudem wurde darin ein Referatsleiter beschuldigt, nordkoreanische Passrohlinge an Mitarbeiter des südkoreanischen Nachrichtendienstes verkauft zu haben.

Die Ankläger werfen den beiden vor, durch ihre Tat den Schutz personenbezogener Daten sowie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet zu haben. Weiss soll Ott bei der Beschaffung der Informationen geholfen haben. Sämtliche strafrechtlichen Nachforschungen gegen die im Dokument genannten Beamten wurden später eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.

Ott bestreitet weiterhin, Urheber des Papiers zu sein. Weiss hält sich in Dubai auf und ist für die österreichische Justiz derzeit nicht greifbar.

Im Mai wurde Ott bereits in einem anderen Verfahren wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Straftaten zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen dieses Urteil gingen sowohl der Angeklagte als auch die Anklagebehörde in Berufung. Zudem muss sich Ott wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen über einen Informanten der ATIB an einen früheren FPÖ-Abgeordneten verantworten.

Quelle: KURIER

Source: Kurier