Folterprozess gegen syrische Ex-Beamte in Wien eröffnet

Vor dem Wiener Gericht hat der Prozess gegen zwei ehemalige syrische Funktionäre begonnen. Ihnen werden Folter und schwere Misshandlungen an Regimegegnern vorgeworfen.

Folterprozess gegen syrische Ex-Beamte in Wien eröffnet

Folterprozess gegen syrische Ex-Beamte in Wien eröffnet

Am Montagmorgen kurz nach 9:30 Uhr nahm das Wiener Gericht die Verhandlung gegen zwei frühere syrische Amtsträger auf. Den Angeklagten wird vorgeworfen, Oppositionelle im Assad-Regime gefoltert zu haben. Beide Männer bestreiten die Vorwürfe.

Im Fokus steht Khaled al-Halabi, 63 Jahre alt, ein früherer General der syrischen Geheimdienste. Er sitzt seit Ende 2024 in Untersuchungshaft. Der zweite Beschuldigte, Musab Abu Rukhbah, leitete früher die Ermittlungsabteilung der örtlichen Kriminalpolizei. Beide beantragten 2015 Asyl in Österreich und leben seither dort.

Die österreichische Justiz ist zuständig, weil die Verdächtigen ihren Wohnsitz in dem Land haben. Internationale Abkommen verpflichten zudem zur Strafverfolgung. Insgesamt sind dreizehn Verhandlungstage bis zum 30. Juni angesetzt. Zeugen aus Syrien und Europa sollen aussagen. Ein früherer Prozess wegen Folter in Syrien fand 2022 in Deutschland statt; dort wurde ein Ex-Geheimdienstmitarbeiter zu lebenslanger Haft verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft erhielt al-Halabi "direkte Befehle" aus Damaskus. Dort sei Gewalt "systematisch" eingesetzt worden, mit "standardisierten Foltermethoden". Der Angeklagte, der der drusischen Gemeinschaft angehört, wies die Vorwürfe zurück. "Es gab keine entsprechenden Anweisungen der Regierung", erklärte er durch einen Dolmetscher. Ihm werden Folter, schwere Nötigung, sexuelle Nötigung sowie mehrfache schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Die mögliche Höchststrafe beträgt zehn Jahre.

Der in Deutschland lebende syrische Anwalt Anwar al-Bunni, der selbst fünf Jahre in syrischen Gefängnissen saß, beobachtete den Prozessbeginn. Er kritisierte die Anklage als zu mild. "Dieser Prozess ist wichtig, aber ich verstehe wirklich nicht, warum er nicht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wird", sagte er. In Deutschland würden ähnliche Taten schwerer geahndet.

Auch Abu Rukhbah muss sich wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und sexueller Nötigung verantworten. Ihm drohen ebenfalls bis zu zehn Jahre Haft.

Die Anwesenheit des Ex-Generals in Österreich warf bereits Fragen auf. 2023 wurden hochrangige österreichische Beamte wegen mutmaßlicher Hilfe bei der Beschaffung von Schutz für al-Halabi freigesprochen. Der Angeklagte gab an, von Verwandten bei seiner Flucht unterstützt worden zu sein, wusste aber nicht mehr.

Die Anklage beruft sich auf eine Vereinbarung aus Mai 2015 mit dem israelischen Mossad. Demnach soll der Geheimdienst den Militär aus Frankreich herausgeschleust und nach Österreich gebracht haben. Nach Angaben der Agentur APA wurde die Aktion "Weiße Milch" von Martin Weiss geleitet, damals Chef des österreichischen Verfassungsschutzes (BVT). Weiss befindet sich nun auf der Flucht in Dubai und wird wegen Verbindungen zu einem anderen flüchtigen österreichischen Spion, Jan Marsalek, gesucht, der angeblich von Moskau geschützt wird. "Österreich darf kein Zufluchtsort für Kriegsverbrecher werden", fordert Tatiana Urdaneta Wittek vom Internationalen Zentrum für die Durchsetzung der Menschenrechte (CEHRI), das 18 der 21 bekannten Opfer vertritt.

Quelle : Le Quotidien

Source: Le Quotidien