Grasser erneut angeklagt: Steuerbehörden sollen Millionen vorenthalten worden sein

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft dem früheren Finanzminister und zwei weiteren Personen vor, Schmiergelder nicht versteuert zu haben. Der Schaden für den Staat wird auf knapp fünf Millionen Euro geschätzt.

Grasser erneut angeklagt: Steuerbehörden sollen Millionen vorenthalten worden sein

Grasser erneut angeklagt: Steuerbehörden sollen Millionen vorenthalten worden sein

Die Wiener Korruptionsankläger haben gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und zwei weitere Verdächtige erneut Klage beim Strafgericht eingebracht. Ihnen wird vorgeworfen, Einnahmen aus Bestechungsvorfällen dem Fiskus verschwiegen zu haben.

Wie der KURIER berichtet, geht es um Zahlungen, die zwischen 2005 und 2007 im Zuge der BUWOG-Privatisierung und der Miete der Finanzämter im Linzer Terminal Tower geflossen sind. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits rechtskräftig festgestellt, dass bei diesen Geschäften etwa zehn Millionen Euro an illegalen Zahlungen kursierten. Grasser war dafür bereits zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Nun rückt die steuerliche Seite in den Fokus. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die drei Beschuldigten die erhaltenen Summen in ihren Einkommensteuererklärungen nicht deklarierten. Dadurch sei der Staat um rund 4,9 Millionen Euro geschädigt worden. Zudem soll das Trio bei der Verschleierung der Einnahmen zusammengewirkt haben.

Zwei der Betroffenen hatten versucht, sich durch eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden zu schützen. Die Ankläger erkennen darin jedoch keine strafbefreiende Wirkung, da der Sachverhalt ihrer Meinung nach nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde.

Österreichisches Recht sieht auch für unrechtmäßig erlangte Gelder Steuerpflichten vor. Wer Schmiergelder annimmt, muss diese dem Finanzamt melden. Andernfalls drohen neben dem Bestechungsdelikt auch Konsequenzen wegen Hinterziehung. Die mögliche Geldstrafe kann das Doppelte des geschuldeten Betrags erreichen – hier also bis zu 9,8 Millionen Euro. Zusätzlich ist eine Haftstrafe von maximal zwei Jahren denkbar.

Die Anklage wurde nach Zustimmung der Oberstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums erhoben. Die Verteidigung prüft rechtliche Einwände und weist die Vorwürfe zurück.

Source: Kurier