Betrugsverfahren gegen Jimi Blue Ochsenknecht geht weiter – OLG Innsbruck kippt Einstellung
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Einstellung des Betrugsverfahrens gegen Jimi Blue Ochsenknecht aufgehoben. Der Schauspieler muss sich erneut vor dem Landgericht verantworten.

OLG Innsbruck: Verfahren gegen Ochsenknecht wegen Hotel-Betrugs wird fortgesetzt
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat den Weg für einen neuen Prozess gegen den deutschen Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht (34) freigemacht. Wie BILD berichtet, gab das OLG am Mittwoch dem Einspruch der Staatsanwaltschaft Innsbruck statt und ordnete die Fortsetzung des Betrugsverfahrens vor dem Landgericht der Tiroler Landeshauptstadt an.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Grundlage für die Einstellung war eine sogenannte diversionelle Erledigung gewesen: Ochsenknecht hatte sich bereit erklärt, eine Geldauflage von 18.000 Euro in sechs Raten zu je 3.000 Euro zu begleichen – was er bis März auch tat – und sich zudem bei Hotelier Wilhelm Steindl entschuldigt.
Das OLG folgte dennoch der Staatsanwaltschaft. Gerichtssprecher Gregor Tögel teilte BILD mit: „Der Senat des Oberlandesgerichts entschied, dass die Verantwortung des Angeklagten und die geleistete Schadenswiedergutmachung nicht ausreichen, um daraus eine von Unrechtsbewusstsein getragene Verantwortungsübernahme abzuleiten."
Hintergrund des Verfahrens ist eine Hotelrechnung über 13.827,35 Euro für eine Geburtstagsfeier im Kirchberger Hotel „Sonne", die Ochsenknecht jahrelang nicht beglich. Ende Juni 2025 war er deswegen am Hamburger Flughafen festgenommen und 23 Tage inhaftiert worden. Seine Ex-Freundin Yeliz Koç (32) beglich die Schulden anschließend.
Im August des vergangenen Jahres hatte sich Ochsenknecht bereits erstmals vor dem Landgericht Innsbruck verantworten müssen. Ihm droht im Falle einer Verurteilung wegen Betrugs eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Die Staatsanwaltschaft wertete laut BILD-Informationen negativ, dass Ochsenknecht kein Geständnis zum Betrugsvorwurf ablegte. Auch sein Verhalten nach der Tat wurde als fragwürdig eingestuft: Er reagierte nicht auf Mahnungen, Gerichtsbeschlüsse oder Zustellungen der Justiz und bezeichnete den Hotelier auf Instagram als „Kakerlake".
Gegen die Entscheidung des OLG Innsbruck sind keine weiteren Rechtsmittel möglich. Ein konkreter Verhandlungstermin vor Richterin Heide Maria Paul steht noch aus.
Source: BILD