14-Jährige erstach Frau auf Wiener Friedhof – acht Jahre Haft

Ein österreichisches Gericht verurteilte eine 14-Jährige zu acht Jahren Haft und stationärer Behandlung. Sie hatte eine 64-jährige Frau auf dem Baumgarten-Friedhof in Wien-Penzing mit mehr als 80 Messerstichen getötet.

14-Jährige erstach Frau auf Wiener Friedhof – acht Jahre Haft

14-Jährige erstach Frau auf Wiener Friedhof – acht Jahre Haft

Ein österreichisches Gericht verurteilte am Mittwoch eine 14-jährige Schülerin zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Das Mädchen hatte im Februar 2024 eine 64-jährige Frau auf dem Baumgarten-Friedhof im Wiener Bezirk Penzing mit mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen getötet. Der Strafausmaß liegt an der Obergrenze des für Jugendliche vorgesehenen Rahmens. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Verurteilte wird in eine geschlossene Anstalt für forensisch-psychiatrische Behandlung eingewiesen. Darüber berichtete Novinky.cz.

Das Mädchen erklärte vor Gericht, dass sie der Frau das Leben genommen habe und sich dafür entschuldige. Sie litt seit Jahren unter psychischen Problemen. Am Tag der Tat suchte sie auf dem Friedhof gezielt nach einem Opfer für ihre mörderischen Fantasien. Die Frau kannte sie nicht. Sie griff die Seniorin von hinten an und fügte ihr vor allem im Kopf- und Halsbereich 82 Stich- und Schnittverletzungen zu. Die Frau verstarb noch am Tatort.

Anschließend fotografierte die Jugendliche die Leiche und schickte die Bilder an Freunde. Sie erklärte, sie habe wissen lassen wollen, dass sie ins Gefängnis gehe. Schließlich rief sie selbst die Polizei an.

Vor Gericht gab das Mädchen an, dass sie fast täglich Gewaltvideos und Filme über Serienmörder konsumierte. Sie räumte ein, dass sie das erregte. Am Tag der Tat fühlte sie sich angespannt. Sie starrte bis zum Mittag an die Decke ihres Zimmers, nahm ein Taschenmesser und beschloss, jemanden töten zu müssen. Das Messer hatte sie laut eigenen Angaben eine Woche zuvor gekauft, um sich selbst zu verletzen.

Als mildernde Umstände wertete das Gericht ihr Geständnis, die Zusammenarbeit mit den Ermittlern, ihr leeres Vorstrafenregister und den Einfluss von Medikamenten zum Tatzeitpunkt. Die Richterin betonte jedoch, dass der "besonders verwerfliche Motiv" als erschwernder Umstand gelte. Deshalb wurde die Strafe an der Obergrenze der zulässigen Bandbreite festgelegt.

Zur Tatzeit lebte das Mädchen in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung. Psychische Probleme plagten sie bereits seit ihrem neunten Lebensjahr.

Source: Novinky.cz