Wien: Oberster Gerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Immobilienunternehmer Benko
Der frühere Signa-Gründer René Benko muss wegen Insolvenzbetrugs ins Gefängnis. Für einen weiteren Vorwurf muss das Verfahren wiederholt werden.

Wien: Oberster Gerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Immobilienunternehmer Benko
Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat am vergangenen Donnerstag einen Teil des Urteils gegen den ehemaligen Immobilieninvestor René Benko aufrechterhalten. Der 49-jährige Geschäftsmann war zuvor wegen Insolvenzbetrugs zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein weiterer Anklagepunkt, bei dem er freigesprochen worden war, muss nun erneut verhandelt werden.
Diese Rechtssachen sind die ersten strafrechtlichen Auswirkungen des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe, die Benko ins Leben gerufen hatte. Das Unternehmen besaß einst bedeutende Anteile an hochkarätigen Immobilien und Handelsunternehmen weltweit, unter anderem am Chrysler Building in New York sowie an den britischen Luxuskaufhäusern Selfridges. Die Pleite von Signa im Herbst 2023 stellt den größten Konkursfall in der Geschichte Österreichs dar. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass durch mutmaßliche Delikte im Zuge der Insolvenz ein Schaden von etwa 1,5 Milliarden Euro entstanden ist.
Die nun rechtskräftige Verurteilung betrifft eine Geldüberweisung in Höhe von 300.000 Euro an die Mutter des Angeklagten. Diese Transaktion erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Signa-Gruppe bereits erhebliche finanzielle Probleme durchmachte. Die Anklagebehörde vermutete hierin einen Versuch, Gelder den Gläubigern zu entziehen. Benko bestreitet diese Darstellung nach wie vor.
Hingegen ordnete der Oberste Gerichtshof für einen separaten Tatvorwurf eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Dabei geht es um die Frage, ob eine Anfangsmitzahlung von 360.000 Euro sowie weitere Zahlungen für ein Wohnhaus in Innsbruck ebenfalls der Hinterziehung von Vermögenswerten dienten. Sollte Benko auch in diesem Punkt schuldig gesprochen werden, wird das Erstgericht eine neue Gesamtstrafe aussprechen müssen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Thomas Pillichshammer, zeigte sich nach der Verkündung durch den fünfköpfigen Richtersenat zuversichtlich, im anstehenden zweiten Verfahren einen Freispruch zu erreichen. Er kündigte neue Verteidigungsargumente an, wollte diese jedoch nicht konkretisieren. Benko selbst erschien nicht zur Berufungsverhandlung und weist jegliche Schuld von sich.
Quelle: Boursorama
Source: Google News MA — Crime (fr)