Kavac-Clan vor Gericht: Kryptohandys belasten Angeklagten

Im Landesgericht Wien steht ein 57-jähriger Montenegriner wegen Beteiligung an einer Erpressung aus dem Jahr 2020 vor Gericht. Belastet wird er durch Daten verschlüsselter Sky-ECC-Handys.

Kavac-Clan vor Gericht: Kryptohandys belasten Angeklagten

Sprengstoffhund im Gerichtssaal, Selfies als Beweismittel

Beamte des Bundeskriminalamtes kontrollierten am Verhandlungstag die Ausweise der Besucher, uniformierte Einheiten der Wiener Polizei und der Justizwache sorgten für Gedränge auf dem Gang. Ein Sprengstoffspürhund durchsuchte Saal 302 des Landesgerichts für Strafsachen Wien, bevor die Verhandlung begann.

Wie derStandard.at berichtet, geht es erneut um den sogenannten Kavac-Clan – eine europaweit tätige kriminelle Organisation aus Montenegro – und um Kryptohandys der Marke Sky-ECC. Im konkreten Fall wird dem 57-jährigen Angeklagten R. vorgeworfen, am 14. März 2020 in Wien als Aufpasser bei einer Erpressung fungiert zu haben.

Schwarze Folie, Handsägen, gefesselte Opfer

Laut Staatsanwalt M. lockte die kriminelle Organisation einen Tabakschmuggler unter dem Vorwand eines Geschäftstreffens in ein gemietetes Appartement am Rudolfsplatz. Ziel war es, den Mann zu bedrohen und von seinem kroatischen Geschäftspartner Geld zu erpressen. Der Plan geriet ins Stocken, weil der Geschäftspartner den Schmuggler begleitete. Laut ausgewerteten Chatverläufen war zwischenzeitlich geplant, zwei Gräber im Umland von Wien auszuheben; schließlich wurde ein anderer Kroate erpresst.

Dass kein reguläres Geschäftstreffen stattfinden sollte, sei den Opfern beim Betreten der Wohnung sofort klar geworden: Die Räume waren mit schwarzer Nylonfolie ausgekleidet, Handsägen lagen bereit, die Opfer wurden mit Waffen bedroht, gefesselt und geschlagen. Der Angeklagte soll gemeinsam mit einem Mittäter im nahegelegenen Rudolfspark die sogenannte Außensicherung übernommen haben.

Sky-ECC-Daten als zentrales Beweismittel

Die Beteiligung des Angeklagten stützt der Staatsanwalt auf Daten zweier Sky-ECC-Geräte. Diese Handys galten als verschlüsselt und abhörsicher, bis die französische Polizei Zugriff auf die entsprechenden Server erhielt. In den Chatverläufen rund um die Erpressung tauchten sowohl der Spitzname als auch der Geburtsname des Angeklagten auf.

Eines der Mobiltelefone, das Ermittler der Arbeitsgruppe Achilles des Bundeskriminalamtes R. zuordnen, enthielt mehrere Selfies, Sprachnachrichten – von Dolmetschern als seine Stimme identifiziert – sowie die Telefonnummer seines Bruders. In einer weiteren Nachricht findet sich ein Schwur auf das Grab eines Mannes, der zufällig denselben Namen trägt wie der Vater des Angeklagten.

„Ich bin komplett unschuldig"

„Ich habe nie Sky gehabt, ich habe mit dem Vorfall nichts zu tun", ließ der Angeklagte, der die Justizwachebeamten um einen halben Kopf überragt, übersetzen. „Ich bin komplett unschuldig", erklärte er dem Schöffensenat. Sein Verteidiger argumentierte, es könne sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl handeln. R. bestritt zudem, je für den Clan gearbeitet zu haben; seine mehrjährigen Haftstrafen in Frankreich und Belgien seien für unabhängige Delikte verhängt worden.

Der Vorsitzende hielt dem Angeklagten entgegen: „Warum soll diese unbekannte Person dann plötzlich Ihre Selfies in Chats verschicken?" – „Wie das dahingekommen ist, weiß ich nicht", antwortete R. Er verwies auf ein Bild, das eine Hand mit einer Pistole und einem gut sichtbaren Tattoo zeigt – ein Tattoo, das er nicht habe, wie er durch Hochschieben seiner Ärmel belegte.

Spanferkelessen und Namensänderung

Ein weiteres Bild zeigt den Angeklagten in einer Dachgeschosswohnung beim Spanferkelessen im Kreis anderer Männer. „Ich weiß nicht, wer die sind. Ich sitze Millionen Mal mit Leuten an Tischen", bestritt er, die Abgebildeten zu kennen. Dass es sich bei ihnen um Beteiligte an der Erpressung gehandelt habe, bezeichnete er als Zufall.

Zur Frage, warum er seinen Geburtsnamen geändert habe, erklärte R.: „2010 hatte ich ein Einreiseverbot im Schengenraum. Da habe ich ganz legal den Namen gewechselt, damit ich durch Europa reisen kann." Der Vorsitzende ergänzte trocken, es sei bekannt, dass dies in einigen Balkanstaaten sehr einfach möglich sei.

Auf die Frage eines Schöffen, wo er sich am 14. März 2020 aufgehalten habe, antwortete R.: „Ich war sicher in Österreich, aber weiß nicht mehr, wo." Der Laienrichter hielt ihm vor, er hätte angesichts der langen Vorbereitungszeit einen Gegenbeweis erbringen können. „Aber dort war ich sicher nicht!", beharrte der Angeklagte.

Fortsetzung nächsten Freitag

Der Staatsanwalt stellte – wie bereits in einem früheren Verfahren – den Antrag auf ein stimmanalytisches Gutachten, um zu klären, wer in den Sprachnachrichten zu hören ist. Über diesen Antrag wurde noch nicht entschieden. Die Verhandlung wird kommenden Freitag fortgesetzt.

Source: derStandard.at