14-Jährige wegen Friedhofsmords in Wien vor Gericht
Eine 14-Jährige steht in Wien wegen Mordes an einer 64-jährigen Juristin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft fordert Bestrafung und psychiatrische Einweisung.

Prozessbeginn im Fall Friedhofsmord: 14-Jährige angeklagt
Vor dem Wiener Gericht muss sich am Mittwoch eine 14-jährige Schülerin wegen Mordes verantworten, wie on.orf.at berichtet. Laut Anklageschrift tötete sie im Februar eine 64-jährige Juristin auf dem Friedhof Baumgarten im 14. Bezirk – einer Frau, die das Grab ihrer Eltern besucht hatte.
Das Opfer erlitt laut Anklage „mehr als 80 Stich- bzw. Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich" und starb noch am Tatort. Die Tatwaffe, ein Klappmesser, war kurz vor dem Angriff eigens gekauft worden.
Unmittelbar nach der Tat fotografierte die Jugendliche die Leiche mit ihrem Mobiltelefon und schickte diese Aufnahmen an mehrere Personen. Anschließend kehrte sie in ihre Wohngemeinschaft zurück und rief selbst die Polizei an, um ein Geständnis abzulegen.
Gutachten: Zurechnungsfähig trotz Persönlichkeitsstörung
Ein jugendpsychiatrisches Gutachten stellte bei dem Mädchen eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung sowie eine Störung des Sozialverhaltens fest. Wegen psychischer Probleme war die Angeklagte bereits zuvor wiederholt in stationärer Behandlung. Zum Tatzeitpunkt stand sie laut Gutachten zwar unter dem Einfluss ihrer Störung, war jedoch zurechnungsfähig – sie wusste, was sie tat.
Die Staatsanwaltschaft Wien fordert eine schuld- und tatangemessene Bestrafung sowie die Unterbringung in einem geschlossenen forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Gutachten warnt ausdrücklich vor der Gefahr weiterer Tötungsdelikte an zufällig ausgewählten Opfern. Vorläufig ist das Mädchen bereits in einer solchen Einrichtung im oberösterreichischen Asten untergebracht.
Betreuungslücken im Fokus
Nach Bekanntwerden des Falls entbrannte eine Diskussion über die Betreuungsintensität in städtischen Jugend-Wohngemeinschaften. Die Schülerin – in Wien geborene Tochter eines verstorbenen irakisch-kurdischen Taxiunternehmers – lebte im 14. Bezirk in einer betreuten Einrichtung der Stadt Wien und besuchte die Schule nur sporadisch. Bekannt wurde auch, dass sie sich regelmäßig starke Beruhigungsmittel in der Drogenszene in Wien-Donaustadt beschafft hatte. Die Mutter war mit der Betreuung ihrer Tochter überfordert.
Die Jugendliche wird vor Gericht von Anwältin Astrid Wagner vertreten. Aufgrund ihres Alters beträgt die Höchststrafe beim Mordvorwurf bis zu zehn Jahre Haft. Über die Anklage entscheiden Schöffen und Berufsrichter – kein Geschworenengericht.
Source: Google News AT — Crime (de)