Wiener Polizisten nach Festnahme mit schweren Folgen für Ukrainer angeklagt

Ein 54-Jähriger aus der Ukraine erlitt bei einer Festnahme am Schwarzenbergplatz einen Schlaganfall. Vier Beamte stehen nun in der österreichischen Bundeshauptstadt vor Gericht.

Wiener Polizisten nach Festnahme mit schweren Folgen für Ukrainer angeklagt

Wiener Polizisten nach Festnahme mit schweren Folgen für Ukrainer angeklagt

Im Mai 2024 kam es in der Wiener Innenstadt zu einem Einsatz, bei dem ein aus der Ukraine stammender Mann schwer zu Schaden kam. Nun läuft gegen vier Bedienstete der Exekutive ein Prozess am Straflandesgericht der Bundeshauptstadt. Die Verhandlung wurde für einen ganzen Tag terminiert.

Der Betroffene hielt sich seit 2012 in Österreich auf. Am 9. Mai 2024, dem Gedenktag für den unbekannten Soldaten, protestierte er am Schwarzenbergplatz gegen eine Kranzniederlegung durch russische Diplomaten am dortigen sowjetischen Heldendenkmal. Die Exekutive wurde auf den 54-Jährigen aufmerksam, da dieser lautstark seinen Widerstand gegen den Angriffskrieg auf sein Geburtsland zum Ausdruck brachte. Beamte stellten Übertretungen im verwaltungsrechtlichen Bereich fest. Nach einer Ermahnung beruhigte sich der Mann nicht. Bei der Feststellung seiner Personalien soll er einen Polizisten an der Weste gepackt haben.

Daraufhin brachte der Bedienstete den Ukrainer zu Fall. Laut Anklage erfolgte dies nicht fachgerecht: Der Beamte ergriff den Mann im Bereich von Schulter und Nacken und warf ihn mit einer Dreh- und Zugbewegung auf den Boden. Anschließend versuchte er, den Festgenommenen mit einem Hebel am Arm in Bauchlage zu bringen. Dabei presste er sein Knie mit großer Wucht gegen den Hals- und Nackenbereich des Mannes. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten attestierte später ein Trauma in dieser Region. Dem Polizisten wird fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt, die eine erhebliche Beeinträchtigung der Gesundheit nach sich zog.

Anschließend wurde der Festgenommene in das Anhaltezentrum der Exekutive an der Rossauer Lände verbracht. Dort wies er auf körperliche Beschwerden hin und betätigte den Notrufknopf in seiner Zelle. Weder der Verantwortliche der Aufnahmestelle noch der Wachposten reagierten demnach auf diese Signale. Stundenlang saß der Mann eingesperrt, ohne Hilfe zu erhalten.

Laut der Anklage waren bei ihm Anzeichen eines zerebralen Insults unverkennbar: Die Mundwinkel hingen herab, die Artikulation war undeutlich, der Gang wackelig und das Gleichgewicht gestört. Er berichtete den Anwesenden von Sehproblemen und Doppelbildern und ersuchte um die Alarmierung des Rettungsdienstes. Die beiden Beamten sollen dies abgelehnt und auf Hilferufe nicht reagiert haben. Zudem wurden die Geschehnisse angeblich nicht protokolliert.

Gegen Abend wurde der Mann einem Rechtsberater der Exekutive vorgeführt – im Rollstuhl, da er nicht mehr eigenständig laufen konnte. Der Jurist nahm gegen 21 Uhr eine Einvernahme vor, obwohl der Befragte offensichtlich nicht in der Lage war, sich zu äußern oder seine Interessen wahrzunehmen. Laut Anklage ließ der Rechtsberater festhalten, der Mann habe auf einen Verteidiger verzichtet und sich entschuldigt. Eine Protokollführerin sagte später unter Eid aus, der Festgenommene sei in sich zusammengesunken und habe nur unverständliche Laute von sich gegeben. Der Jurist erließ ein Strafbescheid, obwohl ihm klar gewesen sein soll, dass das rechtliche Gehör nicht gewahrt war.

Um 22 Uhr wurde der Ukrainer aus der Haft entlassen. Sofort rief er den Notruf. Die Sanitäter erkannten die Dringlichkeit und brachten ihn ins Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien. Dort versorgte man ihn auf der Schlaganfallstation der neurologischen Universitätsklinik.

Ein vom Anklagevertreter eingeholtes Sachverständigengutachten bescheinigt dem mittlerweile 56-Jährigen eine schwere Misshandlung mit bleibenden Folgen. Seit dem zerebralen Insult leidet er an brennenden Sensibilitätsstörungen an der rechten Körperseite, einer gestörten Balance und einem unsicheren Gang. Zuvor arbeitete er als Gebäudereiniger, nun ist er erwerbsunfähig.

Dem Rechtsberater wird Amtsanmaßung sowie Misshandlung und Vernachlässigung eines Gefangenen vorgeworfen. Der Leiter der Aufnahmestelle und der Wachposten müssen sich ebenfalls wegen Misshandlung und Vernachlässigung eines Gefangenen verantworten. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Mann wies zum Zeitpunkt der Festnahme einen Blutalkoholwert von 0,76 Promille auf.

Quelle: News.at

Source: Google News AT — Crime (de)