Wiener Polizistin nach Nazi-Chats entlassen – Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteil
Eine Wiener Polizistin, die über Jahre NS-Inhalte in Tausenden Chats verbreitete, wurde vom Bundesverwaltungsgericht entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bundesverwaltungsgericht entlässt Wiener Polizistin wegen NS-Chats
206 Dateien mit nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten – diese hat eine Beamtin der Landespolizeidirektion Wien über Jahre hinweg in tausenden Chats verschickt und weitergeleitet. Darunter fielen auch Verhöhnungen von NS-Opfern sowie Witze über den Holocaust. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun ihre Entlassung ausgesprochen, wie profil.at bestätigt wurde.
Der Fall kam ins Rollen, nachdem der Verfassungsschutz die Chats zufällig entdeckt hatte – wie profil.at zuerst berichtete. Das Landesgericht Eisenstadt verurteilte die Frau nach dem Verbotsgesetz und sprach eine bedingte Entlassung aus. Die Bundesdisziplinarbehörde verhängte daraufhin lediglich eine Geldstrafe, verzichtete aber auf eine Entlassung. Das Innenministerium zog den Fall daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht.
In der dortigen Verhandlung, über die profil.at ebenfalls berichtete, offenbarte die Beamtin erhebliche Lücken in ihrem Geschichtswissen. Der Schulbesuch in der Gedenkstätte Mauthausen sei bei ihr „nicht so hängen geblieben", erklärte sie. Gleichzeitig versicherte sie, die Chats entsprächen nicht ihrer Gesinnung. Sie habe einen „unentschuldbaren Fehler begangen" und bitte um eine zweite Chance.
Der Disziplinaranwalt des Innenministeriums argumentierte, die Beamtin habe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Rechtstreue der Polizei sowie ihr Verhältnis zur Republik nachhaltig erschüttert.
Die zuständige Richterin folgte dieser Linie und sprach in ihrer schriftlichen Entscheidung die Entlassung aus. Sie begründete dies mit „general- und spezialpräventiven Gründen" – sowohl die Beamtin selbst als auch andere müssten von ähnlichen Taten abgehalten werden.
Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Der Weg zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof steht der Beamtin weiterhin offen. Bislang sei jedoch keine entsprechende Beschwerde oder Revision eingelangt, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.
Source: Google News AT — Crime (de)