Mordprozess in Wien: 14-Jährige stach über 80 Mal auf Friedhofsbesucherin ein
Am Wiener Landesgericht begann der Prozess gegen eine 14-Jährige, die am 23. Februar eine 64-jährige Pensionistin auf dem Friedhof Baumgarten tötete. Ihr drohen zehn Jahre Haft sowie eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Mordprozess am Wiener Landesgericht: 14-Jährige tötete Fremde aus reiner Tötungslust
Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch der Prozess gegen eine 14-Jährige eröffnet worden, die am 23. Februar eine ihr völlig unbekannte Frau auf dem Friedhof Baumgarten erstochen hat. Wie krone.at berichtet, drohen der Jugendlichen, die im Artikel unter dem geänderten Namen Jenny geführt wird, bis zu zehn Jahre Haft sowie eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Das Opfer, eine 64-jährige Pensionistin und Akademikerin, besuchte an jenem Februartag das Familiengrab, als Jenny mit einem Klappmesser auf sie losging. Laut medizinischem Gutachten stach das Mädchen mehr als 80 Mal auf den Kopf- und Halsbereich der Frau ein. Die 64-Jährige hatte keine Chance und verblutete vor dem Grab ihrer Eltern.
Vierseitige Anklageschrift ohne Erklärung
Die Anklageschrift gegen Jenny umfasst lediglich vier Seiten. Eine Begründung für die Tat liefert sie nicht – denn ein klassisches Motiv fehlt. Es handelt sich nach Einschätzung der Strafverfolgungsbehörden um eine Tat aus reiner Willkür. Bereits Mitte Februar hatte das Mädchen in einem Messergeschäft das spätere Tatmesser, ein Klappmesser mit hölzernem Griff, erworben.
Jenny lebte zu diesem Zeitpunkt in einer betreuten Wohneinrichtung. Zwangsweise festhalten konnte man sie dort rechtlich nicht. Ihre Tötungsfantasien hatte sie vor der Tat bereits in sozialen Netzwerken geteilt.
„Ich hab an gar nichts mehr denken können"
Im Verhandlungssaal, bewacht von neun Justizwachebeamten, schilderte Jenny den Tathergang monoton und ohne erkennbare Gefühlsregung. „Ich bin aufgestanden und ich hab halt eine Anspannung gemerkt", sagte sie vor dem Schöffensenat. Diese Anspannung sei nicht vergangen. „Ich hab an gar nichts mehr denken können. Ich war so angespannt. Dann hab ich mein Messer genommen und hab an die Tat gedacht. Dass ich das machen muss. Dass ich jemanden umbringen muss."
Sie gab weiters an, das Gefühl gehabt zu haben, jemanden töten zu müssen – andernfalls hätte sie sich selbst getötet.
Nach dem Angriff fotografierte sie die Leiche des Opfers und versandte die Bilder an Bekannte. Kurz darauf wurde sie von Beamten in der Nähe des Friedhofs festgenommen.
Psychiatrisches Gutachten: „brandgefährlich"
Ein psychiatrisches Gutachten attestiert Jenny eine Persönlichkeitsstörung, die sie als brandgefährlich einstuft. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb neben der Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Gerichtssprecherin Christina Salzborn wies auf ein Foto- und Filmverbot im Verhandlungssaal hin. Es ist davon auszugehen, dass Teile des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden – insbesondere jene Abschnitte, in denen das psychiatrische Gutachten und die Vorgeschichte des Mädchens behandelt werden. Der Prozess ist für einen einzigen Verhandlungstag anberaumt; ein Urteil wird noch am Nachmittag erwartet.
Source: Google News AT — Crime (de)