Wiener Polizisten nach Festnahme vor Gericht: Mann erlitt Hirnschäden

Mehrere Beamte sollen einen 54-Jährigen bei einer Ingewahrsamnahme schwer verletzt und anschließend im Gefängnis vernachlässigt haben. Eine Polizei-Sekretärin widerspricht zudem der Darstellung eines Vorgesetzten.

Wiener Polizisten nach Festnahme vor Gericht: Mann erlitt Hirnschäden

Wiener Polizisten nach Festnahme vor Gericht: Mann erlitt Hirnschäden

Gegen vier Beamte der Wiener Polizei läuft ein Strafverfahren. Ihnen wird vorgeworfen, im Mai vergangenen Jahres einen Demonstranten bei der Festnahme lebensgefährlich verletzt und danach im Gewahrsam ignoriert zu haben.

Der Betroffene, ein 54 Jahre alter Reinigungskraft aus der Ukraine, hielt sich seit einem Jahrzehnt in der österreichischen Hauptstadt auf. Am 9. Mai 2024 nahm er an einer Protestaktion am Schwarzenbergplatz teil, die sich gegen eine Gedenkveranstaltung der russischen Botschaft richtete. Er wies einen Blutalkoholwert von 0,76 Promille auf.

Nach einem verbalen Disput mit Einsatzkräften leistete der Mann Widerstand gegen eine polizeiliche Maßnahme. Wenig später lag er am Boden, während ein Beamter sein Knie auf dessen Nacken drückte. Diese Methode ist untersagt, weil sie die Halsschlagader abquetscht.

Laut einer Anklageschrift der Korneuburger Staatsanwaltschaft, über die die APA als Erste berichtete, führte dies zu mehreren zerebrovaskulären Insulten. Der Geschädigte trug bleibende neurologische Defizite davon, die ihn arbeitsunfähig machten. Lange Zeit war er auf einen Rollstuhl angewiesen, mittlerweile kann er sich nur noch mit Gehhilfe fortbewegen.

Die Situation verschlimmerte sich im Anhaltezentrum Roßauer Lände. Rund eine Stunde nach der Einbuchung brach der Häftling in Zelle 232 zusammen. Er spuckte Blut, seine Sprache war unverständlich, er klagte über Taubheit und konnte das Gleichgewicht nicht halten. Ein forensisches Gutachten stuft den Verlauf als plötzlich eingetreten ein.

Der Insasse betätigte den Alarmknopf, hämmerte gegen die Tür und rief um Hilfe. Den Anklagebehörden zufolge reagierte ein Wachmann nicht darauf und alarmierte weder Notärzte noch seine Vorgesetzten. Drei weitere Bedienstete sollen ihre Sorgepflicht grob missachtet haben.

Besonders brisant sind die Vorgänge bei einer späteren Einvernahme. Ein ranghoher Polizeijurist, ein Oberrat, soll ein Eingeständnis des Verletzten fabriziert haben. Die Protokollantin Petra M. widerspricht dieser Version entschieden: Sie habe während der gesamten Befragung keine entsprechenden Worte des Mannes gehört. Stattdessen habe der Vorgesetzte ihr vorgesagt, was sie niederschreiben solle.

Trotz der offensichtlichen gesundheitlichen Beeinträchtigung verhängte der Jurist eine Geldbuße. Danach setzte man den Geschädigten im Rollstuhl auf die Straße. Erst dort rief er selbst den Rettungsdienst, der ihn in eine Schlaganfall-Spezialstation einwies.

Rechtsmediziner Nikolaus Klupp hält die Anzeichen für selbst Laien erkennbar. Alle Angeklagten bestreiten die ihnen zur Last gelegten Handlungen und behaupten, keine Auffälligkeiten bemerkt zu haben. Die Hauptverhandlung ist für den ersten Juli anberaumt.

Quelle: falter.at

Source: Google News AT — Crime (de)