Berufung gegen Ott-Urteil: Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Die Anklagebehörde in Wien hat gegen das Urteil im Fall des früheren BVT-Chefinspektors Egisto Ott Rechtsmittel eingelegt. Ein Geschworenengericht hatte ihn einstimmig wegen Spionage und Amtsmissbrauchs verurteilt.

Berufung gegen Ott-Urteil: Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen das Urteil im Fall des früheren BVT-Chefinspektors Egisto Ott Rechtsmittel eingelegt. Ein Geschworenengericht am Wiener Straflandesgericht hatte den Ex-Beamten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einstimmig der Spionage und des Amtsmissbrauchs für schuldig befunden.
Die Richter verhängten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat. Diese liegt dicht an der Maximalstrafe für Spionage, die bei fünf Jahren liegt. Trotzdem ist die Anklagebehörde der Auffassung, dass das Strafmaß zu gering ausgefallen ist.
Die eingelegte Berufung zielt ausschließlich auf die Anhebung der Haftdauer ab, nicht auf die Aufhebung der Schuldsprüche.
Quelle: Der Standard
Source: Der Standard