Gastronomin aus Tirol nach verspäteter Zahlung erneut angeklagt
Eine Wirtin im Tiroler Unterland stand zum zweiten Mal vor Gericht, nachdem sie eine vereinbarte Geldstrafe nicht rechtzeitig beglichen hatte.

Gastronomin aus Tirol nach verspäteter Zahlung erneut angeklagt
Vor dem Landesgericht Innsbruck musste eine 32-jährige Betreiberin eines Beisel erneut Stellung beziehen. Auslöser war die nicht fristgerechte Begleichung einer im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs auferlegten Geldstrafe.
Die Frau aus dem Unterland war zuvor angeklagt worden, sie habe Ausstattungsgegenstände aus ihrem angemieteten Gastbetrieb im Gegenwert von geschätzt 40.000 Euro ohne Genehmigung veräußert und dies vor dem Konkursverwalter verschwiegen. Im ersten Prozess im Jänner stritt sie die Vorwürfe ab. Der Richter wies den Punkt der Verheimlichung mangels ausreichender Nachweise zurück. Für den widerrechtlichen Verkauf legte er jedoch eine Geldauflage von 1.000 Euro sowie einen Schadensersatz von 2.000 Euro an die Vermieterin fest.
Obwohl die Beschuldigte beide Beträge entrichtete, geschah dies erst nach Ablauf der gesetzten Frist. Deshalb wurde die Angelegenheit vor Gericht zurückgebracht. Bei der Nachverhandlung am Dienstag konstatierte der Vorsitzende, dass mittlerweile beide Posten beglichen seien. Er entschied sich für Milde und wies die Sache endgültig ab, obgleich er die verspätete Überweisung hätte ablehnen können.
Quelle: Kronen Zeitung
Source: Google News AT — Crime (de)