Raubüberfälle auf Bäckerei und Postfiliale in Götzis: Fünf Jahre Haft

Ein 26-Jähriger überfiel in Götzis eine Bäckerei und eine Postfiliale. Das Landesgericht Feldkirch verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft.

Raubüberfälle auf Bäckerei und Postfiliale in Götzis: Fünf Jahre Haft

Urteile rechtskräftig nach Doppelüberfall in Vorarlberg

Am Landesgericht Feldkirch wurde am Mittwoch der Fall zweier Männer verhandelt, die eine Bäckerei und eine Postfiliale in Götzis überfallen haben. Wie krone.at berichtet, scheiterten die Angeklagten mit ihren Erklärungen vor Gericht.

Der 26-jährige Hauptangeklagte gab an, die Überfälle begangen zu haben, um seinem kranken Bruder einen Therapieplatz zu finanzieren. Diese Darstellung verlor im Laufe des Prozesses rasch an Glaubwürdigkeit. Der mehrfach vorbestrafte Vorarlberger verfügte über ein monatliches Einkommen von rund 4800 Euro, lebte aber offenbar über seine Verhältnisse. Ursprünglich hatte er einen Überfall auf einen Drogendealer geplant.

Der damals arbeitslose Zweitangeklagte stellte eine Schreckschusspistole sowie eine Sturmhaube bereit und übernahm die Rolle des Fahrers. Am Garnmarkt in Götzis entschloss sich der 26-Jährige kurzfristig, stattdessen die dortige Mangold-Filiale zu überfallen. Die Beute betrug 1260 Euro. Zwei Wochen später folgte der Überfall auf die Postfiliale in Götzis — diesmal ohne seinen Komplizen, der nicht mehr mitmachen wollte. Mit FFP2-Maske und Waffe reiste der Haupttäter mit öffentlichen Verkehrsmitteln an und räumte die Kasse aus. Beute: 6215 Euro.

Die Freude über das erbeutete Geld währte nicht lange. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung stellten Ermittler rund 5500 Euro sicher. Vor Gericht schilderten zwei Mitarbeiterinnen der Bäckerei und zwei Postbedienstete die Folgen der Taten — von Todesangst bis zu anhaltenden Schlafstörungen.

Beide Angeklagten entschuldigten sich, doch das Gericht zeigte sich davon nur bedingt beeindruckt. Der Hauptangeklagte wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt; zusätzlich wurden 16 Monate aus früheren Verurteilungen widerrufen. Sein Komplize, der bislang unbescholten war, erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Beide Urteile sind rechtskräftig.

Source: Google News AT — Crime (de)