Zürich: Prozess gegen 26-Jährigen nach zwei tödlichen Drogenfällen
Vor dem Bezirksgericht Zürich steht ein junger Erwachsener, dem die Justiz vorwirft, bei zwei Drogentoten nicht rechtzeitig eingegriffen zu haben. Die Anklage fordert eine mehrjährige Haftstrafe.
Zürich: Prozess gegen 26-Jährigen nach zwei tödlichen Drogenfällen
Vor dem Bezirksgericht Zürich muss sich ein 26-jähriger Mann verantworten, in dessen Wohnung innerhalb weniger Monate zwei Menschen nach Drogenkonsum ihr Leben verloren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in beiden Fällen zu spät oder gar nicht Hilfe gerufen zu haben. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Der erste Todesfall geht auf den Juni 2023 zurück. An jenem Tag hatten sich mehrere Personen in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten und dabei verschiedene Substanzen konsumiert, darunter Medikamente, Kokain und Cannabis. Eine der Anwesenden, ein 15-jähriges Mädchen, wurde plötzlich nicht mehr ansprechbar. Der Beschuldigte versuchte zunächst, sie wachzurütteln, rief aber nicht den Notarzt. Stattdessen kontaktierte er einen Arbeitskollegen, der ihm riet, sich eher Gedanken über die Polizei zu machen, als ihm zu helfen. Mehr als drei Stunden vergingen, bevor der junge Mann die Behörden verständigte. In der Zwischenzeit hatte er die Leiche aus seiner Wohnung in das Treppenhaus des Gebäudes verbracht.
Der zweite Vorfall ereignete sich noch im selben Jahr, weniger als ein halbes Jahr später. Ein Bekannter des Angeklagten hatte sich in der gleichen Wohnung Heroin und Alkohol einverleibt und war daraufhin bewusstlos geworden. Er erlag schliesslich einer Atemlähmung. Auch hier soll der 26-Jährige die Rettung nicht zeitnah alarmiert haben. Er zog den leblosen Körper erneut ins Treppenhaus, bevor er einen Betreuer informierte. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann bereits verstorben.
Bei den polizeilichen Befragungen gab der Beschuldigte eine abweichende Version zum Geschehen an. Er behauptete, ein fremder Mann habe den Verstorbenen in das Treppenhaus gebracht, und er selbst habe diesem Unbekannten geraten, die Sanität zu rufen. Diese Darstellung widerspricht den Ermittlungsergebnissen.
Neben der unterlassenen Hilfeleistung wirft die Anklage dem Beschuldigten auch vor, einer Minderjährigen gefährliche Substanzen zugänglich gemacht zu haben. Der Verteidiger wird seinen eigenen Strafantrag erst während der Hauptverhandlung vorbringen. Der Angeklagte war im Laufe des Verfahrens bereits mehrmals in Untersuchungshaft.
Quelle: Watson
Source: Google News CH — Crime (de)