Zürich: Prozess gegen 26-Jährigen nach zwei Drogentoten verschoben
Ein Mann muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei zwei Todesfällen nach Drogenkonsum angeblich keine Hilfe leistete. Die erste Verhandlung fand nicht statt, da der Beschuldigte nicht erschien.
Zürich: Prozess gegen 26-Jährigen nach zwei Drogentoten verschoben
Die geplante Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich am Donnerstagmorgen musste abgesagt werden, da der Angeklagte nicht erschien. Trotz persönlicher Zustellung der Vorladung blieb der 26-Jährige der Sitzung fern. Sein Rechtsbeistand erklärte, er wisse nicht, wo sich der Mann befinde. Das Gericht legte den Termin auf einen späteren Zeitpunkt fest und deutete an, dass der Beschuldigte bei der nächsten Verhandlung von der Polizei vorgeführt werden könne.
Die Anklagebehörde wirft dem Mann mangelnde Nothilfe vor. Er soll bei zwei Todesfällen im Zusammenhang mit Drogenkonsum anwesend gewesen sein. Eines der Opfer war minderjährig, erst 15 Jahre alt. Laut Anklage nahm der Beschuldigte selbst in mindestens einem der Fälle Rauschmittel zu sich.
Statt umgehend Rettungskräfte oder Polizei zu rufen, soll er zunächst Bekannte um Rat gebeten haben, als den Betroffenen zunehmend übel wurde. Anschliessend zog er die Verstorbenen laut Anklagedokument in ein Treppenhaus und bestritt danach jede Beteiligung. Erst nach mehreren Stunden informierte er Behörden oder Betreuer über die Vorfälle.
Einer der Todesfälle ereignete sich in einem Zimmer einer sozialen Unterkunft. Der Angeklagte, der als IV-Bezüger ohne festen Wohnsitz gilt, ist bereits in einem weiteren Verfahren wegen Raubdelikten verwickelt. Zwei zusätzliche Straftaten werden ihm zur Last gelegt: Nach einer Schlägerei soll er einen unbeteiligten Passanten, der eingreifen wollte, ins Gesicht geschlagen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, das Handy eines Bekannten im Wert von 1300 Franken aus einem Fast-Food-Restaurant mitgehen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Haftstrafe von fünf Jahren. Ob die nächste Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt wird, ist noch offen. Die Angehörigen der Verstorbenen, die als Nebenkläger auftreten, haben einen entsprechenden Antrag gestellt.
Quelle: Watson
Source: Google News CH — Crime (de)