Freispruch für Vater: Seltene Erbanlage erklärte Knochenbrüche beim Säugling

Das Obergericht Zürich hat einen wegen Körperverletzung verurteilten Vater freigesprochen. Medizinische Gutachten wiesen bei dem Baby eine seltene Genmutation nach.

Freispruch für Vater: Seltene Erbanlage erklärte Knochenbrüche beim Säugling

Das Obergericht Zürich hat einen Mann freigesprochen, der zuvor wegen Körperverletzung an seiner neugeborenen Tochter verurteilt worden war. Die untere Instanz in Bülach hatte ihm im Frühling 2025 eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung auferlegt. Die Berufungsrichter hoben dieses Urteil nun auf.

Alles begann, als die Eltern ihr rund sieben Wochen altes Kind ins Kantonsspital Winterthur brachten. Das Mädchen bewegte ein Bein nicht mehr. Die Mediziner diagnostizierten einen aktuellen Bruch am Oberschenkel sowie eine ältere Fraktur in der Lendenwirbelsäule. Daraufhin verständigten sie die Kantonspolizei. Der Vater landete für 39 Tage in Untersuchungshaft.

Die Anklagebehörde war der Ansicht, der Mann habe dem schreienden Säugling in einem Moment der Überforderung das Bein gebrochen. Als Beweismittel dienten unter anderem eine wütende Sprachnachricht über Whatsapp, Internetrecherchen des Beschuldigten und ein Gutachten des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität Zürich.

Die Eltern brachten dagegen eine andere Erklärung vor: Bei ihrer Tochter bestehe eine seltene Genabweichung. Eine bestimmte Variante des LRP5-Gens führe dazu, dass die Knochen des Kindes weniger Mineralsalze enthielten und deshalb brüchiger seien.

Im Berufungsverfahren legte die Verteidigungsanwältin Ende Mai drei neue medizinische Gutachten vor. Demzufolge brächen die Knochen des Mädchens mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent leichter als bei Kindern ohne diese Erbanlage. Selbst alltägliche Vorfälle könnten demnach solche Verletzungen auslösen.

Die Berufungskammer begründete den Freispruch mit verbleibenden Zweifeln an der Schuld des Angeklagten. Zwar hatte das Institut für Rechtsmedizin eine Misshandlung als wahrscheinlich eingestuft. Dieses Gutachten beruhte jedoch auf der Annahme, dass keine genetischen Auffälligkeiten vorlägen. Die neuen Privatgutachten, die die Genvariante bestätigten, schwächten diese Schlussfolgerung erheblich ab.

Auch die Internet-Suchanfragen des Mannes – etwa zu Babys und Angst – erschienen den Richtern nicht sonderlich verdächtig. Seine Erklärungen dazu hielten sie für glaubwürdig. Zudem könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine andere Person die Verletzungen verursacht habe.

Der nun freigesprochene Vater erhält einen Schadenersatzbetrag von 2730 Franken. Zusätzlich sprachen ihm die Richter eine Genugtuung von 11 700 Franken zu. Dieser Betrag übersteige das Übliche, begründete der Vorsitzende, weil das Gericht die ausserordentliche seelische Belastung des Mannes anerkenne.

Quelle: Blick

Source: Blick