Verwahrung für Raphael M. nach Nasenweg-Mord in Basel
Das Basler Strafgericht hat Raphael M., der im Juni 2024 eine Frau in Basel erstochen hat, zu lebenslanger Haft und anschliessender Verwahrung verurteilt.
Verwahrung für Raphael M. nach Nasenweg-Mord in Basel
Das Basler Strafgericht hat Raphael M. wegen vorsätzlicher Tötung zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe und anschliessender Verwahrung verurteilt. Die Tat ereignete sich am 13. Juni 2024 auf dem Nasenweg in Basel, als der Angeklagte eine 36-jährige Frau mit einem Messer angriff und tötete. Die Tatwaffe stammte aus der Küche des Opfers.
Die Richterin betonte in ihrem Urteil, dass Raphael M. die Frau gezielt aufsuchte, um sie zu töten. Der Angeklagte hatte zuvor gedroht, die Frau umzubringen. Die Verteidigung hatte auf Tötung auf Verlangen plädiert, doch das Gericht wies dies zurück. Es fand keine Einigung zwischen den Parteien statt.
Während des Prozesses kam es zu bewegenden Momenten im Gerichtssaal. Die Mutter des Angeklagten begegnete den Töchtern des Opfers. Die älteste Tochter äusserte sich in einer persönlichen Stellungnahme und forderte den Richter auf, die Wahrheit zu sagen. Sie betonte, dass ihre Mutter nicht hätte sterben müssen.
Die Verwahrung wurde angeordnet, weil das Gericht eine hohe Wiederholungsgefahr bejahte. Der Angeklagte gilt als gefährlich und uneinsichtig. Die Verteidigung hat angekündigt, in Berufung zu gehen.
Quelle: Basler Zeitung
Source: Google News CH — Crime (de)