Ex-Wärter der JVA Pöschwies wegen Drogenhandels angeklagt

Ein 64-jähriger ehemaliger Angestellter der Justizvollzugsanstalt Pöschwies steht wegen des Einschleusens von Betäubungsmitteln und Mobiltelefonen an Häftlinge vor Gericht.

Ex-Wärter der JVA Pöschwies wegen Drogenhandels angeklagt

Ex-Wärter der JVA Pöschwies wegen Drogenhandels angeklagt

Seit Freitag läuft am Bezirksgericht Dielsdorf ein Prozess gegen einen 64 Jahre alten Schweizer, der früher in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies beschäftigt war. Der Mann soll über Monate hinweg gemeinsam mit zwei Insassen sowie der Mutter eines Gefangenen ein Schmuggelnetzwerk betrieben haben. Dies geht aus einem Bericht von SWI swissinfo.ch hervor.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Bindeglied zwischen der Aussenwelt und den Häftlingen fungiert zu haben. Dabei nutzte er angeblich seine weitgehende Bewegungsfreiheit innerhalb der Anstalt und das Fehlen von Personenkontrollen. Über einen Zeitraum von rund 24 Monaten sollen etwa 40 Sendungen ins Gefängnis gelangt sein, davon 22 mit illegalen Substanzen wie Marihuana, Haschisch, Kokain und muskelaufbauenden Steroiden.

Eine 72-jährige Serbin, Mutter eines der Insassen, soll die Waren beschafft und dem Ex-Wärter an öffentlichen Orten wie Restaurants oder Tankstellen übergeben haben. Manchmal schmuggelte sie die Pakete auch selbst bei Besuchen bei ihrem Sohn ein. Zu Hause wog der Beschuldigte die Drogen ab, portionierte sie und versteckte sie anschliessend an abgesprochenen Stellen in der JVA – etwa in Abfallbehältern der Werkstätten oder in Regalen.

Die Insassen holten die Ware später ab und verkauften sie an andere Gefangene weiter. Pro Lieferung soll der Ex-Angestellte zwischen 100 und 600 Franken erhalten haben.

Die Anstalt selbst erstattete im Juli 2022 Anzeige. Daraufhin ermittelte die Polizei und durchsuchte die Wohnung des Mannes. Er verbrachte fünf Monate in Untersuchungshaft. Die Anklagebehörde verlangt nun eine Gefängnisstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr in Halbgefangenschaft und zwei Jahre auf Bewährung. Zusätzlich soll eine Geldstrafe folgen.

Nächste Woche Mittwoch werden auch die Mutter und die beiden Häftlinge verurteilt. Für sie werden Haftstrafen zwischen 14 und 36 Monaten gefordert. Mutter und Sohn droht zudem eine Landesverweisung für fünf Jahre. Ob bereits am Verhandlungstag ein Urteil gesprochen wird, ist noch unklar.

Source: Google News CH — Crime (de)