Zürcher Uber-Fahrer nach Schändungsvorwurf vom Obergericht freigesprochen
Das Zürcher Obergericht hat einen 54-jährigen Uber-Fahrer zweitinstanzlich freigesprochen. Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte ihn noch zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Freispruch für Uber-Fahrer: Obergericht zweifelt an Sachverhalt der Anklage
Das Zürcher Obergericht hat einen 54-jährigen verheirateten Uber-Fahrer vollumfänglich freigesprochen, dem vorgeworfen wurde, im Dezember 2023 eine betrunkene schlafende Frau in seinem Fahrzeug sexuell missbraucht zu haben. Wie die NZZ berichtet, fiel das Urteil mit einem Verhältnis von 2 zu 1 innerhalb des dreiköpfigen Richtergremiums, das aus zwei Frauen und einem Mann bestand.
Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte den Doppelbürger aus Italien und Bangladesch im Februar 2025 noch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Schändung verurteilt. Zusätzlich war ein obligatorischer Landesverweis von fünf Jahren ausgesprochen worden. Das Obergericht hob dieses Urteil nun auf. Der Beschuldigte erhält eine Genugtuung von 3200 Franken für 16 Tage ungerechtfertigte Haft.
Die Nacht vom Dezember 2023
Die Frau hatte nach einem Weihnachtsessen mit Arbeitskolleginnen und -kollegen im Langstrassenquartier in Zürich gefeiert. Ihre Chefin setzte sie in ein Uber. Der Beschuldigte fuhr sie vom Klub Zukunft in der Stadt Zürich ins Zürcher Unterland. Gemäss den Uber-Daten kam das Fahrzeug um 3 Uhr 05 am Zielort an; um 4 Uhr 05 übernahm der Fahrer einen neuen Auftrag.
Vor dem Bezirksgericht schilderte die junge Frau, sie sei betrunken im Fahrzeug eingeschlafen und wisse von der Fahrt nichts mehr. Plötzlich habe sie eine Zunge in ihrem Hals gespürt, sei langsam erwacht und habe realisiert, dass ein Mann über ihr gelegen sei. Ihr BH und ihre Hose seien offen gewesen. Sie habe das Auto dann fluchtartig verlassen. Noch heute sehe sie sein Grinsen vor sich, sagte sie aus.
Der Beschuldigte bestreitet sexuelle Handlungen grundsätzlich nicht, schildert den Hergang jedoch anders: Am Zielort habe die Frau nicht aussteigen wollen, ihm einen «Luftkuss» zugehaucht und ihn aggressiv auf den Rücksitz gezogen. Sie habe sich auf ihn gesetzt und sich selbst befriedigt. Er habe nicht freiwillig mitgemacht, Angst gehabt und erklärt, er dürfe das als Taxifahrer nicht tun. Er sei in eine Falle gelockt worden.
Die Pulsuhr als Beweismittel
Ein zentrales Indiz vor dem Bezirksgericht Dielsdorf waren die Daten der Smartwatch der Frau, die in jener Nacht ihren Puls aufgezeichnet hatte. Nach Antritt der Fahrt um 2 Uhr 41 sank der Puls kontinuierlich auf 87 Schläge pro Minute und blieb auch nach der Ankunft am Zielort noch rund 30 Minuten auf diesem Niveau. Erst um 3 Uhr 35 stieg er wieder auf über 100 Schläge pro Minute an.
Staatsanwalt und Opferanwältin argumentierten, die Frau sei mindestens 30 Minuten körperlich inaktiv gewesen — was der Aussage des Fahrers widerspreche, wonach sie sofort nach Ankunft aggressiv Sex gewollt habe. Die Opferanwältin verwies zudem darauf, dass bei der Frau zum Tatzeitpunkt ärztlich ein Libido-Verlust diagnostiziert worden sei.
Die Verteidigerin beantragte Freispruch und hielt dagegen, aus den Pulsuhrdaten lasse sich nichts ableiten.
Das Bezirksgericht Dielsdorf hatte die Pulsuhrdaten als Bestätigung der Aussage der Frau gewertet: Sie lassen ihres Erachtens nur den Schluss zu, dass die Frau noch 25 Minuten nach Ankunft geschlafen habe. Ausserdem sei es wenig lebensnah und schwer vorstellbar, dass sich die Frau auf der engen Rückbank auf den Fahrer gesetzt habe, während dieser fast eine Stunde lang passiv geblieben sein soll.
«In dubio pro reo» — der Grundsatz entscheidet
Das Obergericht kam nach intensiver Beratung zu einem anderen Schluss. Der vorsitzende Oberrichter begründete den Freispruch mit erheblichen Zweifeln an der Anklageschrift. Die Mehrheit des Gerichts habe grosse Zweifel, dass sich der Sachverhalt so zugetragen habe wie von der Staatsanwaltschaft beschrieben.
Der Beschuldigte habe im Kern glaubhaft ausgesagt und «frisch von der Leber weg» erzählt. Es habe keine Hinweise gegeben, dass er absichtlich gesteuert ausgesagt habe. In seinen Schilderungen seien viele Realitätskennzeichen erkennbar gewesen; er habe seine Aussagen oft bildlich mit Gesten untermauert und über alle Befragungen hinweg konsistent geschildert, wie überrascht und irritiert er von der Situation gewesen sei.
Das Gericht betonte zugleich, es sei überzeugt, dass die Privatklägerin den Abend subjektiv so erlebt habe, wie sie ihn geschildert habe. Fest stehe jedoch, dass sie stark alkoholisiert gewesen sei und unter Medikamenteneinfluss gestanden habe. Sie habe ab dem Zeitpunkt, als sie ins Uber gestiegen sei, bis zu ihrem Aufwachen einen «Filmriss» gehabt. Das Gericht schliesse nicht aus, dass sie sich an Geschehnisse, die tatsächlich stattgefunden hätten, schlicht nicht mehr erinnern könne.
Als «vielsagend» bezeichnete das Gericht eine Aussage der Privatklägerin über den Moment des Erwachens: «Ich dachte, dass er das Gefühl hatte, dass ich das auch möchte.»
«In dubio pro reo» sei ein wichtiger Grundsatz, erklärte der Gerichtsvorsitzende — auch wenn man dabei in Kauf nehme, einen Schuldigen freizusprechen. «Wir sind alle nicht dabei gewesen.»
Die Zivilforderungen der Privatklägerin, der das Bezirksgericht noch 8000 Franken Genugtuung zugesprochen hatte, wurden auf den Zivilweg verwiesen.
Source: NZZ