Tötungsdelikt in Binningen: Verurteilter Ehemann klagt weiter
Ein Mann, der wegen der Ermordung seiner Frau lebenslang hinter Gitter muss, weigert sich, das Urteil zu akzeptieren.
Tötungsdelikt in Binningen: Verurteilter Ehemann klagt weiter
Ein 44-Jähriger, der wegen der Tötung seiner Ehefrau im Basler Vorort Binningen eine lebenslange Haftstrafe erhalten hat, akzeptiert das Urteil nicht. Er hat Rechtsmittel eingelegt, wie die Basler Zeitung schreibt.
Das Strafgericht Baselland sprach den Ehemann am 13. Mai dieses Jahres der vorsätzlichen Tötung schuldig und verhängte die Höchststrafe. Alle Plädoyers der Verteidigung in der ersten Instanz blieben erfolglos. Da bereits das schärfste Strafmass verhängt wurde, bleibt dem Verurteilten bei einer weiteren gerichtlichen Überprüfung rein rechnerisch nichts mehr an zusätzlicher Strafe zu riskieren.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe in der Schweiz sieht eine Inhaftierung bis zum Lebensende vor. Frühestens nach 15 Jahren kann eine bedingte Freilassung in Betracht gezogen werden. Das Kantonsgericht wird nun über die Berufung entscheiden.
Source: Google News CH — Crime (de)