Häusliche Gewalt im Aargau: Frau droht Mann mit Tod – zwei Verurteilungen
Im Bezirk Zurzach verurteilte die Staatsanwaltschaft eine Frau wegen Drohung und Tätlichkeiten gegen ihren Ehemann. Ein zweiter Fall aus Baden betrifft einen Mann, der seine Frau anspuckte und ihren Kopf gegen einen Spiegel schlug.

Zwei Strafbefehle wegen Partnergewalt in Zurzach und Baden
Wie badenertagblatt.ch berichtet, haben die Staatsanwaltschaften Brugg-Zurzach und Baden in zwei getrennten Fällen häuslicher Gewalt rechtskräftige Strafbefehle erlassen – einer gegen eine Frau, einer gegen einen Mann.
Im Winter 2025 schlug eine knapp 50-jährige Schweizerin mit Migrationshintergrund aus dem Bezirk Zurzach ihren Ehemann mehrfach mit einem Besen und einer Haarbürste. Der Mann erlitt dabei mehrere Kratzer an Armen und Beinen. Als kurz darauf die Polizei intervenierte, drohte die Frau im Beisein der Einsatzkräfte, ihren Mann in Brasilien töten zu wollen. Laut Strafbefehl nahm der Ehemann die Drohung ernst und befürchtete, sie könnte ihm persönlich etwas antun oder jemanden damit beauftragen.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach verurteilte die Frau wegen mehrfacher Tätlichkeiten und Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie zu einer Busse von 750 Franken. Einschliesslich Strafbefehlsgebühren belaufen sich die Gesamtkosten auf 1550 Franken. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.
Der zweite Fall ereignete sich im April dieses Jahres im Bezirk Baden. Ein Schweizer Mitte 50 geriet zunächst verbal mit seiner Ehefrau in Streit, spuckte sie anschliessend an, packte sie am Hals und schlug ihren Kopf gegen einen Spiegel. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte ihn wegen Tätlichkeiten. Nach Anrechnung eines Tages Untersuchungshaft reduzierte sich die Busse auf 200 Franken; einschliesslich Verfahrensgebühren kostet ihn der Fall rund 600 Franken. Die Schadenersatzforderung seiner Ehefrau wurde auf den Zivilweg verwiesen.
Frauen sind in Fällen häuslicher Gewalt deutlich seltener als Beschuldigte verzeichnet als Männer. Der Strafbefehl aus dem Bezirk Zurzach zeigt jedoch, dass auch sie wegen Übergriffen auf ihren Partner strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können.
Source: Google News CH — Crime (de)