Aargauer verwüstet zwei Zürcher Luxushotels im Kokainrausch – 167'000 Franken Schaden

Ein 34-jähriger Aargauer richtete im Oktober 2024 im Baur au Lac und im Hotel Storchen massive Schäden an. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn wegen verminderter Schuldfähigkeit zu einer bedingten Geldstrafe.

Aargauer verwüstet zwei Zürcher Luxushotels im Kokainrausch – 167'000 Franken Schaden

Kokainrausch in Zürcher Luxushotels: 167'000 Franken Schaden

Ein 34-jähriger Aargauer hat im Oktober 2024 binnen zwei Tagen zwei renommierte Zürcher Hotels verwüstet und dabei einen Gesamtschaden von 167'000 Franken verursacht. Das berichtet 20 Minuten unter Berufung auf die NZZ sowie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Im Baur au Lac riss der Mann Vorhänge herunter, zerstörte Möbel, Lampen und einen Fernseher und warf Gegenstände in die Badewanne. Bereits am folgenden Tag richtete er in einem Zimmer des Hotels Storchen erneut schwere Schäden an: Er schleuderte Flaschen gegen Wände und Fernseher, riss Beleuchtungen aus der Verankerung und beschädigte die Tapete.

Der direkte Sachschaden beläuft sich auf 75'500 Franken. Die restlichen 91'500 Franken fordern die beiden Hotels als Entschädigung für entgangene Einnahmen während der notwendig gewordenen Renovationen. Die Zimmer kosteten pro Nacht 900 beziehungsweise 980 Franken. Ob der Beschuldigte seine Übernachtungen je bezahlt hatte, blieb im Prozess offen.

Vor dem Bezirksgericht Zürich erklärte der Mann, er habe im Kokainrausch gehandelt, Stimmen gehört und sich vom Fernseher verfolgt gefühlt. Nach den Vorfällen begab er sich selbst in eine psychiatrische Klinik; dort wurde ein schizophrenes Krankheitsbild festgestellt. Ein forensisches Gutachten lag dem Gericht jedoch nicht vor. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch wegen vollständiger Schuldunfähigkeit.

Das Gericht folgte diesem Antrag nicht. Da der Beschuldigte nach der ersten Tat unauffällig in einem weiteren Hotel hatte einchecken können, sei er offenbar nicht vollständig schuldunfähig gewesen, so die Begründung. Wegen der festgestellten verminderten Schuldfähigkeit fiel das Urteil jedoch milder aus.

Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken – insgesamt 4'500 Franken – verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Wegen Besitzes und Konsums von Kokain kommt eine Busse von 200 Franken hinzu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über die zivilrechtlichen Forderungen der Hotels und Versicherungen wird voraussichtlich in einem separaten Verfahren entschieden.

Source: 20 Minuten