Hassmails gegen BAG-Direktorin Anne Lévy: Basler Gericht verurteilt 62-Jährigen

Das Strafgericht Basel-Stadt hat einen 62-jährigen Deutschen wegen Diskriminierung, Hassaufrufs und Ehrverletzung schuldig gesprochen. Eine Freiheitsstrafe verhängte das Gericht nicht.

Hassmails gegen BAG-Direktorin Anne Lévy: Basler Gericht verurteilt 62-Jährigen

Verurteilung nach antisemitischen Hassmails gegen Behördenvertreterinnen

Das Strafgericht Basel-Stadt hat einen 62-jährigen Deutschen aus Basel wegen Diskriminierung, Aufruf zu Hass und Ehrverletzung verurteilt, wie SRF berichtet. Der Mann soll zahlreiche E-Mails an Behörden, Institutionen, Privatpersonen und Medien verschickt haben.

Zu den Hauptbetroffenen zählten Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit (BAG), und Agota Lavoyer, Opferberaterin und Expertin für sexualisierte Gewalt. Beide traten im Verfahren als Privatklägerinnen auf.

Die E-Mails enthielten laut der 40-seitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft antisemitische Verschwörungstheorien einschliesslich Holocaust-Leugnung sowie persönliche Angriffe auf mehrere Personen, teilweise jüdischer Herkunft. Zu den Empfängern zählten unter anderem die Israelitische Gemeinde Basel, die Zentrale Ausgleichsstelle des Bundes, die IV Basel-Stadt, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie verschiedene Medienorganisationen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten mehrfache Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Verleumdung, Beschimpfung sowie Missbrauch einer Fernmeldeanlage vor. Gefordert hatte sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie weitere Sanktionen.

Das Gericht verzichtete jedoch auf eine Freiheitsstrafe und ordnete auch keine stationäre therapeutische Massnahme an. Der Beschuldigte selbst war von der Verhandlung dispensiert. Nach der Verfahrenseröffnung schloss das Gericht das Beweisverfahren und ging direkt zu den Plädoyers über.

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert mit dem Argument, ihr Mandant sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Ein psychiatrisches Gutachten hatte seine Einsichtsfähigkeit als schwer beurteilbar eingestuft und eine stationäre therapeutische Massnahme empfohlen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Source: SRF