Acht Jahre Haft gefordert: Staatsanwaltschaft legt sich im S3-Prozess gegen Pascal Jaussi fest

Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen den S3-Gründer Pascal Jaussi acht Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt. Der 44-Jährige muss sich vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg wegen Betrugs und weiterer Delikte verantworten.

Acht Jahre Haft gefordert: Staatsanwaltschaft legt sich im S3-Prozess gegen Pascal Jaussi fest

Acht Jahre Haft gefordert: Staatsanwaltschaft legt sich im S3-Prozess gegen Pascal Jaussi fest

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Pascal Jaussi, den Gründer von Swiss Space Systems (S3), eine harte Strafe gefordert. Am dritten Verhandlungstag vor dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg beantragten die Staatsanwälte Raphaël Bourquin und Laurianne Sallin acht Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Sie begründeten dies mit der aussergewöhnlichen Schwere der Schuld, dem erheblichen Schaden und der grossen Zahl der Geschädigten.

Der 44-jährige Unternehmer aus La Chaux-de-Fonds muss sich in einem Verfahren mit 22 Anklagepunkten verantworten. Im Zentrum steht der Vorwurf des Betrugs. Die Ankläger warfen Jaussi vor, er sei "in der Zwickmühle, bereit, alles zu tun, um den Traum seines Lebens zu retten". Im März 2013 hatte er S3 in Payerne gegründet, mit dem Ziel, den Weltraumzugang durch wiederverwendbare Systeme zum Start von Mini-Satelliten zu demokratisieren. Nach anfänglichen Erfolgsmeldungen folgten jedoch rasch finanzielle Schwierigkeiten, die schliesslich in einer Konkursmasse von 31,6 Millionen Franken endeten.

"Dieser Fall ist nicht der eines zu gross gewordenen Traums, sondern der einer überschrittenen Grenze zwischen Überzeugen und Täuschen", erklärte Staatsanwalt Bourquin. Jaussi hätte den Betrieb jederzeit stoppen können, habe aber "unsinnige Risiken" eingegangen. Die Anklage verlangte zudem, dass die Richter eine sofortige Verhaftung prüfen, da Fluchtgefahr bestehe.

Quelle: Le Temps

Source: Le Temps