20 Jahre Haft für Mord mit 34 Messerstichen in Monthey – Strafe über Antrag
Ein 45-Jähriger wurde in Monthey wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht übertraf damit die geforderten 16 Jahre deutlich.

Walliser Gericht verurteilt Ehemann zu 20 Jahren Haft nach Messerangriff auf Frau
Das Bezirksgericht Monthey hat einen 45-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 20 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, wie Google News CH — Crime (de) berichtet. Die Strafe liegt deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 16 Jahre gefordert hatte.
Der Mann hatte seine Frau am 3. August 2023 in Monthey im Wallis mit 34 Messerstichen getötet. Laut Gericht verwendete er dabei nacheinander fünf Küchenmesser – viermal brach die Klinge eines Messers ab. Das Opfer erlitt zahlreiche Verletzungen an Hals, Gesicht und Oberkörper.
Ausgelöst wurde die Tat durch einen Streit um Geld. Der aus Nordmazedonien stammende und eingebürgerte Schweizer befand sich zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss. Laut Gericht beruhten die Vorwürfe des Mannes gegenüber seiner Frau über den Umgang mit gemeinsamem Geld auf blossen Vermutungen.
Die Tochter des Paares versuchte während des Angriffs, ihre Mutter zu schützen, und wurde dabei an den Händen verletzt. Sie stieß ihren Vater zu Boden, worauf dieser sich selbst mit einem Messer in die Brust stach. Die Tochter gelang es, ihm die Waffe abzunehmen. Erst mit dem Eintreffen der Polizei endete der Angriff.
Gerichtspräsident Florent Boissard bezeichnete die Tötung als besonders grausam. Der Angeklagte habe seiner Frau keine Chance gelassen. Ohne die wegen des Alkoholkonsums leicht vermindert attestierten Schuldfähigkeit wäre laut Boissard eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen worden. Das Gericht zeigte sich zudem nicht überzeugt von der aufrichtigen Reue des Mannes.
Neben dem Mord wurde der Mann auch wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung an seiner Tochter verurteilt. Die Staatsanwältin Emmanuelle Raboud sprach von einem aussergewöhnlichen Gewaltausbruch; der Mann habe immer wieder neue Messer geholt, nachdem die Klingen der vorherigen gebrochen waren.
Die Verteidigung hatte auf vorsätzliche Tötung statt Mord plädiert und eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Anwältin Pauline Elsig bezeichnete die verhängte Strafe als «ausserordentlich hart». Sie und ihr Mandant prüfen nun, ob sie das Urteil vor dem Kantonsgericht anfechten.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei seinen Kindern und bat sie um Verzeihung. Das Gericht sprach beiden Kindern Genugtuungen zu: Der Sohn erhält rund 172'000 Franken, die Tochter 80'000 Franken.
Source: Google News CH — Crime (de)