Berufungsgericht Zürich verdoppelt Haftstrafe für geplanten Auftragsmord

Ein Mann, der über das Darknet einen Killer für seine Ex-Freundin engagieren wollte, muss statt fünf nun elf Jahre ins Gefängnis. Das Zürcher Obergericht bestätigte die Verurteilung, verschärfte das Urteil aber erheblich.

Berufungsgericht Zürich verdoppelt Haftstrafe für geplanten Auftragsmord

Berufungsgericht Zürich verdoppelt Haftstrafe für geplanten Auftragsmord

Ein Mann, der über das Darknet einen Killer für seine Ex-Freundin engagieren wollte, muss statt fünf nun elf Jahre ins Gefängnis. Das Zürcher Obergericht bestätigte die Verurteilung, verschärfte das Urteil aber erheblich.

Die Richter in der zweiten Instanz folgten der Einschätzung der Vorinstanz in Affoltern: Der Beschuldigte hatte im Internet aktiv nach einer Person gesucht, die seine frühere Lebensgefährtin umbringen sollte. Dafür hatte er zudem einen Geldbetrag auf ein anonymes Kryptokonto transferiert.

Die Berufungskammer sprach den Angeklagten vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zu schwerer Körperverletzung frei. Sie waren jedoch überzeugt, dass der Mann ernsthaft einen Mord in Auftrag geben wollte.

Glücklicherweise wurde die geplante Tat nie ausgeführt. Die Polizei griff im Februar 2023 zu und nahm den Verdächtigen fest. Seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Quelle: SWI swissinfo.ch

Source: Google News CH — Crime (de)