Pfleger gab sich als Arzt aus: Prozess in Zürich wegen Botox und Vergewaltigung

Ein 27-jähriger Pflegefachmann steht vor dem Bezirksgericht Zürich. Er soll illegal kosmetische Behandlungen angeboten und eine Bekannte vergewaltigt haben.

Pfleger gab sich als Arzt aus: Prozess in Zürich wegen Botox und Vergewaltigung

Zürcher Pflegefachmann vor Gericht: Botox, Vergewaltigung und Kinderpornografie

Wie watson.ch berichtet, muss sich ein 27-jähriger Pflegefachmann seit Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Mann, der regulär in Operationssälen arbeitet, soll sich gegenüber Kundinnen als Arzt ausgegeben haben – ohne entsprechenden Abschluss.

Gemäss Anklageschrift spritzte er während rund zwei Jahren in einem Kosmetik-Studio Botox, füllte Wangen und Lippen mit Hyaluron auf und bot sogenanntes «Vampir-Lifting» an. Bei dieser Methode wird körpereigenes Blut zentrifugiert und das plättchenreiche Plasma in die Haut gespritzt. Auch «Fettweg-Spritzen» gehörten zu seinem Angebot.

Auf Instagram warb der Beschuldigte mit «Oster-Specials» und «Muttertags-Angeboten», teils mit Vorher-Nachher-Bildern. Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist in der Schweiz verboten. Mit rund 200 Behandlungen erzielte er einen Umsatz von über 100'000 Franken; der Gewinn wird von der Staatsanwaltschaft auf rund 40'000 Franken beziffert.

Neben den illegalen Kosmetikbehandlungen wird dem 27-Jährigen vorgeworfen, eine Bekannte vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Ausserdem soll er Bilder mit kinder- und tierpornografischem Inhalt angeschaut und weitergeleitet haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie eine Geldstrafe und eine Busse. Die Freiheitsstrafe soll vollzogen, die Geldstrafe bedingt ausgesprochen werden. Zusätzlich beantragt die Anklage, dass der Beschuldigte die 40'000 Franken aus den illegalen Behandlungen an den Staat zurückzahlt.

Angeklagt ist er unter anderem wegen Körperverletzung, Verbrechen gegen das Heilmittelgesetz, Übertretung des Gesundheitsgesetzes, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Pornografie. Wann das Bezirksgericht das Urteil eröffnet, ist noch offen.

Source: Google News CH — Crime (de)