Freiheitsstrafe für Gewalt gegen schwangere Ex-Partnerin
Ein 31-Jähriger wurde vom Bezirksgericht Bülach wegen mehrerer Angriffe auf seine damalige Lebensgefährtin zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Freiheitsstrafe für Gewalt gegen schwangere Ex-Partnerin
Das Bezirksgericht Bülach hat einen 31-Jährigen wegen schwerer Misshandlungen an seiner früheren Lebensgefährtin zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Sechs Monate davon muss er hinter Gittern verbringen. Die übrigen 24 Monate bleiben vorerst suspendiert, gelten aber bei Rückfällen innerhalb von drei Jahren.
Die Taten ereigneten sich im Zeitraum von September 2022 bis März 2024. Der Verurteilte soll seine damals schwangere Partnerin mehrmals physisch attackiert haben. Dabei soll er sie erwürgt, bis sie das Bewusstsein verlor, sowie eine Rippe gebrochen haben. Auch sexuelle Zwangshandlungen wurden ihm zur Last gelegt.
Das Gericht sprach ihn in mehreren Punkten schuldig, darunter versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, wiederholte Körperverletzung und wiederholte Tätlichkeiten. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten volle Zurechnungsfähigkeit.
Als Beweismittel dienten Aussagen der Schwester der Betroffenen sowie medizinische Unterlagen aus dem Spital. Ein Ausschluss aus der Schweiz wurde nicht verhängt. Der vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung, der Mann müsse sich massiv verändern.
Quelle: Watson
Source: Google News CH — Crime (de)