Basler Berufungsgericht lehnt SkyECC-Beweise in Drogenverfahren ab
Ein Gericht in Basel hat entschieden, dass verschlüsselte Chat-Daten aus der App SkyECC in einem Drogenprozess nicht als Beweismittel dienen dürfen.

Basler Berufungsgericht lehnt SkyECC-Beweise in Drogenverfahren ab
Ein Berufungsgericht in Basel-Stadt hat in einem Drogenverfahren entschieden, dass verschlüsselte Nachrichten aus der App SkyECC nicht als Beweismittel herangezogen werden dürfen. Dies berichtet der Nachrichtendienst swissinfo.ch.
Der 50-jährige Angeklagte soll neben lokalem Handel auch in den internationalen Drogenschmuggel verstrickt gewesen sein. Durch den richterlichen Beschluss muss die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf Beweise beschränken, die ohne die umstrittenen Chat-Protokolle erhoben wurden.
Sowohl die Anklage als auch die Verteidigung hatten gegen das erstinstanzliche Urteil vom Januar 2023 Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Freiheitsstrafe von über 17 Jahren gefordert und den Mann als Schlüsselfigur im weltweiten Rauschgifthandel bezeichnet.
Das Strafgericht erkannte diese Einschätzung jedoch nicht an und verhängte eine Haftstrafe von zehn Jahren und neun Monaten. Die Verurteilung erfolgte primär wegen des Verkaufs von lediglich 4,2 Kilogramm Kokain – weit entfernt von den behaupteten neun Tonnen.
Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf weitere laufende Verfahren haben, die auf abgehörte SkyECC-Kommunikation gestützt sind.
Source: swissinfo.ch