Prozess in Solothurn: Teenager soll Passantin aus reiner Neugier getötet haben
Vor dem Bezirksgericht Solothurn steht ein junger Schweizer, der eine zufällige Fahrradfahrerin im April 2023 tödlich angegriffen haben soll.

Prozess in Solothurn: Teenager soll Passantin aus reiner Neugier getötet haben
Vor dem Bezirksgericht Solothurn verhandelt ein Strafverfahren gegen einen damals 19-jährigen Einheimischen. Ihm wird zur Last gelegt, im Frühling 2023 eine völlig unbekannte junge Frau auf dem Heimweg zu ihren Grosseltern getötet zu haben.
Laut den Ermittlungen fuhr der Angeklagte am späten Abend des 8. April mit einem Transporter über mehrere Schweizer Autobahnen. Als er an einem Kreisel vorbeikam, beschloss er plötzlich, einem Menschen das Leben zu nehmen – rein um zu erfahren, wie sich das anfühle.
Kurz darauf entdeckte er sein zukünftiges Opfer. Die junge Frau war mit einem Elektrofahrrad unterwegs. Der Mann kehrte um und verfolgte sie mit seinem Fahrzeug. Er rammte sie von hinten, doch sie stürzte und konnte aufstehen, ohne sich ernsthaft zu verletzen.
Der Täter stieg aus und versuchte, sie mit Schlägen niederzustrecken. Die Frau wehrte sich und rannte davon. Er holte sie jedoch auf einem Feld ein und erwürgte sie etwa 20 Sekunden lang. Als sie reglos dalag, brachte er ihr Rad zum Lieferwagen.
Von Weitem sah er, wie sich die Frau wieder bewegte. Daraufhin fuhr er sie absichtlich an. Sie geriet unter die Vorderachse seines Wagens. Während er versuchte, vor- und rückwärtszusetzen, erstickte sie unter dem Gewicht des Fahrzeugs.
Die Anklagebehörde wirft ihm Mord vor. Sie betont, er habe bei mehreren Gelegenheiten von seinem Plan ablassen können. Bisher zeigt er keine Reue. Zehn Personen haben sich als Zivilparteien angeschlossen.
Eine forensische Psychiaterin sagte als Zeugin aus. Zunächst habe der Beschuldigte behauptet, Stimmen gehört zu haben. Das könnte auf Schizophrenie hindeuten, doch dafür fehlen weitere Anzeichen. Wahrscheinlicher sei eine Persönlichkeitsstörung: Der Mann sei stark auf sich selbst fixiert und unsicher. Der Wunsch, andere zu beherrschen, habe möglicherweise zur Tat geführt. Seine Vorgehensweise sei teilweise gezielt gewesen, was gegen reines Impulshandeln spreche.
Eine Therapie dürfte schwierig und langwierig werden. Der Angeklagte räumte ein, vor der Tat Drogen konsumiert zu haben. Er könne verstehen, dass die Öffentlichkeit ihn als Ungeheuer betrachte. Zu seinen Beweggründen äusserte er sich vor dem Richter nicht.
Das Urteil soll in der kommenden Woche verkündet werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: SRF
Source: SRF