Solothurn: Mordprozess gegen jungen Mann nach tödlichem Überfall auf Radlerin
Vor dem Solothurner Gericht verhandelt ein Fall, in dem ein damals 19-Jähriger eine zufällig gewählte Frau auf ihrem Heimweg tödlich verletzt haben soll. Die Anklagebehörde verlangt lebenslange Freiheitsstrafe plus therapeutische Unterbringung.
Solothurn: Mordprozess gegen jungen Mann nach tödlichem Überfall auf Radlerin
Ein Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Solothurn beschäftigt sich mit einem tödlichen Überfall vom April 2023. Ein junger Erwachsener soll damals eine ihm völlig unbekannte Frau auf ihrem Nachhauseweg attackiert und getötet haben.
Laut Anklage war der Beschuldigte am Abend des 8. April 2023 mit einem Transporter unterwegs. Ursprünglich wollte er zu einer Feier in Basel, doch dieses Vorhaben scheiterte. Auf der Rückfahrt Richtung Heimat kam ihm bei einer Kreuzung der Gedanke, einen Menschen umzubringen.
Bald darauf entdeckte er eine junge Frau auf einem Elektrovelo. Sie war auf dem Weg zu ihren Grosseltern. Der Angeklagte kehrte um und verfolgte sie mit seinem Fahrzeug. Er rammte sie von hinten, sodass sie stürzte. Sie blieb jedoch unverletzt und konnte aufstehen.
Als der Täter feststellte, dass sein Opfer noch lebte, stieg er aus und versuchte, sie mit Schlägen zu treffen. Die Frau wehrte sich und floh. Der Mann holte sie jedoch ein. Auf einem Feld erstickte er sie, bis sie keine Regung mehr zeigte. Danach kehrte er zum Fahrzeug zurück und lud das Velo ein.
Von Weitem bemerkte er, dass sich die Frau wieder bewegte. Er fuhr erneut auf sie zu und überfuhr sie in kauernder Haltung. Die junge Frau erlag ihren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, besonders rücksichtslos gehandelt zu haben. Er habe an mehreren Stellen die Gelegenheit gehabt, sein Vorhaben abzubrechen. Vor Gericht äusserte er sich kaum zu den Beweggründen. Er räumte ein, in der Zeit vor der Tat Drogen genommen zu haben. Er könne verstehen, dass die Öffentlichkeit ihn als Ungeheuer betrachte, gab er zu Protokoll.
Die Anklagevertreterin plädierte für lebenslange Haft sowie eine stationäre Behandlung nach Artikel 59 StGB, die sogenannte «kleine Verwahrung». Die Freiheitsstrafe solle zugunsten der Therapie zurückgestellt werden. Eine psychiatrische Sachverständige vermutete beim Beschuldigten eine Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägtem Eigenbezug und Unsicherheit. Die Lust an Machtausübung habe vermutlich eine Rolle gespielt. Eine Behandlung werde sich ihrer Ansicht nach über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung mit elf Jahren Gefängnis, ebenfalls unter Aufschub zugunsten der therapeutischen Massnahme. Der Beschuldigte sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am 30. Juni fallen.
Quelle: SRF
Source: SRF