Solothurner Gericht verhandelt grausamen Mord aus purer Neugier
Ein Teenager tötete eine junge Frau, weil er wissen wollte, wie es sich anfühlt, jemanden umzubringen. Die Anklagebehörde verlangt lebenslänglich plus therapeutische Unterbringung.

Solothurner Gericht verhandelt grausamen Mord aus purer Neugier
Vor dem Bezirksgericht Solothurn steht ein 19-jähriger Angeklagter, der im Frühjahr 2023 eine junge Frau auf dem Heimweg ermordete. Die Motivation des Mannes: Er wollte ausprobieren, wie es sich anfühlt, einen Menschen zu töten.
Der Vorfall ereignete sich am Abend des 8. April 2023. Der Teenager war mit einem Transporter unterwegs, wollte ursprünglich nach Basel zu einer Feier fahren. Als dieser Plan scheiterte, fuhr er über die Autobahnen zurück in Richtung Heimat. An einem Kreisel kam ihm plötzlich der Gedanke, einen Mord zu begehen.
Wenig später entdeckte er eine junge Dame auf einem Elektrovelo. Sie war auf dem Weg zu ihren Grosseltern. Der Mann kehrte um und jagte die Radfahrerin. Er rammte sie mit dem Lieferwagen von hinten. Die Frau stürzte, blieb aber unverletzt und konnte aufstehen. Geschockt davon, dass sein Opfer noch lebte, sprang der Täter aus dem Fahrzeug und schlug auf sie ein. Sie parierte die Hiebe und rannte davon.
Der Verfolger holte sie auf einem Acker ein. Dort drückte er ihr die Luft ab, bis sie reglos am Boden lag. Er kehrte zum Transporter zurück und verstaute ihr Velo. Als er in der Ferne bemerkte, dass sich die Frau wieder bewegte, steuerte er das Fahrzeug erneut auf sie zu und überrollte die Hockende. Die junge Frau starb noch am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe bei der Tat mehrfach innehalten und davon ablassen können. Sein Vorgehen sei äusserst rücksichtslos gewesen. Im Verhandlungssaal gab der Beschuldigte zu, in der Zeit vor der Tat Drogen genommen zu haben. Er könne verstehen, dass die Allgemeinheit ihn als Ungeheuer betrachte. Zu den konkreten Beweggründen äusserte er sich jedoch nicht.
Die Oberstaatsanwältin plädierte am Montag für eine lebenslange Gefängnisstrafe sowie eine ambulante Zwangsbehandlung gemäss Artikel 59 des Strafgesetzbuches. Diese «kleine Verwahrung» sieht einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder im Massnahmenvollzug vor, der anfänglich höchstens fünf Jahre dauert und bei Bedarf um weitere Fünfjahresabschnitte verlängert werden kann. Die Strafhaft soll zugunsten der Therapie zurückgestellt werden.
Eine psychiatrische Sachverständige erklärte vor Gericht, der junge Mann weise keine Anzeichen einer Schizophrenie auf, obwohl er anfangs von akustischen Halluzinationen berichtet habe. Vielmehr deute alles auf eine charakterliche Fehlentwicklung hin. Er sei extrem egozentrisch und unsicher. Der Wunsch nach Machtausübung habe wahrscheinlich zur Tat beigetragen. Dass er teilweise gezielt vorging, spreche gegen einen rein impulsiven Akt. Eine erfolgreiche Behandlung sei schwierig und werde viel Zeit beanspruchen.
Die Verteidigerin räumte die Schuld ihres Mandanten ein, schlug jedoch elf Jahre Haft vor, ebenfalls aufgeschoben zugunsten der therapeutischen Massnahme. Zehn Personen haben sich als Nebenkläger angeschlossen. Familienmitglieder der Getöteten verfolgen die Verhandlung persönlich.
Seit drei Jahren sitzt der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft. Das Urteil soll am 30. Juni verkündet werden. Bis dahin gilt für ihn die Unschuldsvermutung.
Quelle: SRF
Source: Google News CH — Crime (de)