St.Gallen: 46-Jähriger wegen Beherbergung von Heroinhändlern vor Kreisgericht

Ein 46-jähriger Mann musste sich vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten, weil er Drogenhändlern bei deren Geschäften unterstützt haben soll.

St.Gallen: 46-Jähriger wegen Beherbergung von Heroinhändlern vor Kreisgericht

St.Gallen: 46-Jähriger wegen Beherbergung von Heroinhändlern vor Kreisgericht

Ein 46-jähriger Mann ist am Kreisgericht St.Gallen wegen Beherbergung von Heroinhändlern angeklagt worden. Ihm wurde Gehilfenschaft zum Drogenhandel vorgeworfen. Das Verfahren endete mit einem milden Urteil für den Beschuldigten.

Die Anklage warf dem Mann vor, er habe Heroinhändlern bei deren illegalen Geschäften unterstützt, indem er ihnen Unterkunft gewährt habe. Die genauen Umstände, unter denen die Beherbergung stattfand, wurden im Prozess verhandelt.

Vor Gericht kam der 46-Jährige glimpflich davon. Das genaue Strafmass wurde in der Berichterstattung des St. Galler Tagblatts nicht näher ausgeführt. Die Verteidigung konnte offenbar Zweifel an der Schwere der Schuld oder der Beweislage streuen.

Der Fall zeigt, wie auch Personen, die nicht direkt im Drogenhandel involviert sind, sondern lediglich Unterstützung in Form von Wohnraum bieten, strafrechtlich verfolgt werden können. Die Schweizer Justiz geht in derartigen Fällen rigoros vor, da die Beherbergung von Drogenhändlern als Beihilfe zum illegalen Rauschgifthandel gewertet wird.

Quelle: St. Galler Tagblatt

Source: Google News CH — Crime (de)