St. Gallen: 46-Jähriger wegen Beherbergung von Heroinhändlern vor Kreisgericht
Ein 46-jähriger Mann musste sich vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten, weil er mutmasslichen Heroinhändlern Unterschlupf gewährt hatte.

St. Gallen: 46-Jähriger wegen Beherbergung von Heroinhändlern vor Kreisgericht
Ein 46-jähriger Mann ist in St. Gallen vor dem Kreisgericht angeklagt worden. Ihm wurde vorgeworfen, Drogenhändlern, die mit Heroin handelten, eine Unterkunft zur Verfügung gestellt zu haben. Die Anklage lautete auf Beihilfe zum Drogenhandel beziehungsweise Gehilfenschaft zum Heroinhandel.
Der Prozess fand vor dem Kreisgericht im Kanton St. Gallen statt. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe erging für den Angeklagten ein mildes Urteil. Wie das St. Galler Tagblatt berichtete, kam der Mann vor Gericht glimpflich davon. Quelle: St. Galler Tagblatt
Die genauen Umstände der Beherbergung sowie die Identität der mutmasslichen Heroinhändler wurden in der Berichterstattung nicht im Detail dargelegt. Ebenso blieb offen, welche Strafe dem 46-Jährigen ausgesprochen wurde und aus welchen Gründen das Gericht zu einem milden Urteil gelangte.
Der Fall zeigt, dass auch die bloße Zurverfügungstellung von Wohnraum für Drogenhändler strafrechtlich verfolgt werden kann, selbst wenn die betreffende Person nicht unmittelbar am Drogenhandel beteiligt war.
Source: Google News CH — Crime (de)