Schwyzer Landwirt nach nächtlichem Unfall unter Alkohol verurteilt
Ein Bauer aus Schwyz prallte nachts mit seinem Wagen gegen eine Hauswand. Er alarmierte weder Polizei noch den Hausbesitzer, sondern suchte seinen Stall auf.

Schwyzer Landwirt nach nächtlichem Unfall unter Alkohol verurteilt
Im Kanton Schwyz ist ein Landwirt wegen mehrerer Vergehen im Strassenverkehr verurteilt worden. Der Mann hatte im Dezember 2025 in angetrunkenem Zustand die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und anschliessend versucht, die Konsequenzen zu umgehen.
Die Kollision ereignete sich am frühen Morgen des 7. Dezember in Ibach SZ. Gegen 3.35 Uhr steuerte der Mann seinen Wagen auf der Asetstrasse Richtung Morschach. Aufgrund seines berauschten Zustands geriet er von der Fahrbahn ab. Das Auto touchierte zunächst einen Metallpfosten und eine Leitplanke, überschlug sich dann und rollte einen Hang hinunter, ehe es gegen die Aussenwand eines Wohnhauses krachte.
Der Bauer konnte das demolierte Fahrzeug eigenhändig verlassen. Er begab sich zu seinem Hof, wechselte seine Kleidung und zog sich in den Viehstall zurück. Statt die Ordnungskräfte oder den Hauseigentümer zu benachrichtigen, rief er einen Bekannten an, um bei der Bergung des Wracks zu helfen. Erst dieser Kontakt meldete den Vorfall gegen 6.45 Uhr.
In der Zwischenzeit war der Verunfallte mit Unterstützung Dritter in ein Krankenhaus gefahren. Die Staatsanwaltschaft liess noch am selben Morgen eine Blut- und Urinuntersuchung anordnen, die kurz nach 8 Uhr im Spital Schwyz vorgenommen wurde.
Die Justizbehörden waren der Ansicht, dass der Angeklagte durch sein Verhalten die Feststellung seiner Rauschzustände habe vereiteln wollen. Angesichts der Schwere des Zusammenstosses, der Beschädigungen und der nächtlichen Stunde hätte er wissen müssen, dass die Polizei Ermittlungen einleiten würde.
Das Gericht erkannte auf vorsätzliches Fahren unter Alkoholeinfluss, Versuch der Behinderung der Beweisaufnahme sowie pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall. Die Strafe: 140 bedingte Tagessätze à 150 Franken bei einer zweijährigen Bewährungsfrist. Hinzu kamen eine Geldbusse von 6050 Franken und Prozesskosten von knapp 3000 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: blue News
Source: Google News CH — Crime (de)