Thurgauer beantragt vor Berufungsgericht mildere Strafe für Ehefrauenmord

Ein 70-jähriger Mann, der seine Ehefrau im Schlaf erschoss, fordert eine Herabsetzung seiner neunjährigen Haftstrafe. Sein Anwalt plädiert auf Totschlag statt vorsätzliche Tötung.

Thurgauer beantragt vor Berufungsgericht mildere Strafe für Ehefrauenmord

Thurgauer beantragt vor Berufungsgericht mildere Strafe für Ehefrauenmord

Vor dem Obergericht Thurgau hat ein 70-jähriger Rentner am Donnerstag eine deutliche Strafmilderung beantragt. Er möchte seine neunjährige Freiheitsstrafe auf drei Jahre reduziert sehen, wobei 20 Monate davon zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Mann hatte im März 2024 seine im Bett liegende, schlafende Partnerin mit zwei Schüssen in den Kopf getötet.

Sein Verteidiger argumentierte vor den Richtern, die Tat solle als Totschlag eingestuft werden und nicht als Mord aus niedrigen Beweggründen. Die psychische Verfassung sowie die emotionale Belastung des Mandanten müssten höher gewichtet werden. Laut Anwalt waren «Denken und Fühlen stark beeinträchtigt» – ein Zitat aus der Berichterstattung des Sarganserländers.

Über Jahre hinweg hatte der Angeklagte seine Lebensgefährtin über die desolate finanzielle Lage getäuscht. An jenem Tag stand die Räumung des gemeinsamen Hauses durch den Gerichtsvollzieher unmittelbar bevor. In dieser ausweglosen Situation wollte er der Frau dieses Schicksal ersparen, gab er vor den Richtern zu Protokoll. Sein Vorhaben, sich danach selbst umzubringen, führte er nicht aus.

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach ihm im Juni 2025 vorsätzliche Tötung zu und verhängte die neunjährige Haft. Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein.

Source: Google News CH — Crime (de)