Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Bankern im Fall Rodulgin
Das höchste Schweizer Gericht hat die Verurteilung von vier früheren Gazprombank-Angestellten bestätigt. Sie hatten die Herkunft von Millionengeldern nicht genügend geprüft.

Bundesgericht bestätigt Verurteilung von Bankern im Fall Rodulgin
Das oberste Gericht der Schweiz hat die Strafen gegen vier ehemalige Beschäftigte der Gazprombank aufrechterhalten. Die Zürcher Vorinstanz hatte sie wegen nachlässiger Prüfung zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Die Verurteilten hätten nicht genug recherchiert, ob Sergei Roldugin wirklich der rechtmässige Eigentümer der Vermögenswerte auf zwei Konten ausländischer Firmen war. Diese Konten wurden 2014 eröffnet. Verschiedene Anhaltspunkte hätten Misstrauen wecken müssen: Der Musiker war international kaum bekannt, obwohl über die Konten etwa zehn Millionen Franken transferiert werden sollten. Ausserdem deutete vieles auf eine Strohmann-Regelung hin.
Roldugin, russischer Cellist und Dirigent, steht dem Kreml-Chef Wladimir Putin nahe.
Die Richter in Lausanne schärften die Rechtsauslegung zur Due-Diligence-Pflicht. Werde die wirtschaftlich berechtigte Person korrekt ermittelt, entfalle zwar eine Bestrafung. Gelinge dies aber nicht wegen unzureichender Nachforschungen, bleibe die Strafbarkeit bestehen.
Für den früheren Chef der Bank verhängten die Richter die höchstmögliche Tagesrate von 3000 Franken. Die drei übrigen Angeklagten müssen mit Tagessätzen zwischen 350 und 500 Franken rechnen.
Quelle: SRF
Source: SRF