Bezirksgericht Uster verhängt 24 Monate Haft gegen Dating-Betrüger

Ein junger Mann wurde verurteilt, nachdem er über Online-Plattformen zahlreiche Frauen um sechsstellige Beträge gebracht hatte.

Bezirksgericht Uster verhängt 24 Monate Haft gegen Dating-Betrüger

Bezirksgericht Uster verhängt 24 Monate Haft gegen Dating-Betrüger

Ein 24-jähriger Mann aus der Schweiz muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Uster sprach das Urteil gegen den Logistiker aus, der über soziale Kontaktplattformen mindestens 13 Frauen um rund 145 000 Franken gebracht hatte. Die Neue Zürcher Zeitung berichtete über den Prozess.

Von Spätherbst 2021 bis Sommer 2024 suchte der Verurteilte gezielt nach Opfern im Internet. Er nutzte dafür verschiedene Anwendungen wie Lovoo, Badoo oder Azar, präsentierte sich dabei mit erfundenen Identitäten und täuschte Fotos. Manchmal näherte er sich Frauen auch direkt – am Bahnhof Zürich oder in einer Disco.

Das Vorgehen folgte stets einem ähnlichen Muster: Er baute Scheinbeziehungen auf, erzählte dramatische Geschichten – etwa vom Ableben seiner Oma – und bat dann um finanzielle Unterstützung. Die Summen beliefen sich auf mehrere Tausend Franken pro Opfer, in einem Extremfall sogar auf über 40 000. Zusätzlich erlangte er intime Aufnahmen, die er später als Druckmittel einsetzte. Laut Staatsanwaltschaft soll er gedroht haben, diese Bilder zu verbreiten oder Gewalt anzuwenden, falls die Betrogenen zur Polizei gingen.

Bereits zwei Jahre zuvor war der Mann wegen identischer Delikte vorbestraft worden. Dennoch setzte er seine kriminellen Aktivitäten fort, selbst während laufender Ermittlungen. Im Spätsommer 2024 kam er schliesslich in Gewahrsam.

Die Verteidigung plädierte auf 15 Monate und lehnte eine stationäre Therapie ab. Die Anklagebehörde forderte 18 Monate plus Weiterführung der Massnahme. Die Richter gingen über beide Anträge hinaus: Sie verhängten 24 Monate unbedingte Haft sowie eine Busse von 180 Tagessätzen à 30 Franken und liessen die frühere Strafe widerrufen. Eine Einweisung in eine geschlossene Klinik lehnten sie ab und ordneten stattdessen eine ambulante Behandlung an. Der Verurteilte wurde umgehend aus dem vorzeitigen therapeutischen Vollzug entlassen, da er ohnehin in Kürze zwei Drittel der Strafe verbüsst hätte.

Source: Google News CH — Crime (de)