Zürcher Obergericht spricht Vater von Misshandlung seiner Tochter frei

Das Zürcher Obergericht hat einen 30-jährigen Vater vom Vorwurf der Misshandlung seiner Tochter freigesprochen. Das Erstgericht hatte ihn zu 10 Monaten bedingt verurteilt.

Zürcher Obergericht spricht Vater von Misshandlung seiner Tochter frei

Freispruch in zweiter Instanz: Knochenbruch bei Säugling nicht eindeutig auf Misshandlung zurückführbar

Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen 30-jährigen Vater vom Vorwurf der Misshandlung seiner wenige Wochen alten Tochter freigesprochen, wie swissinfo.ch berichtet. Als der Richter das Urteil verkündete, war ein Ausruf der Erleichterung bei den Angehörigen des Beschuldigten zu hören.

Das Obergericht hob damit das Urteil des Bezirksgerichts Bülach auf. Die Vorinstanz hatte den Mann schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der Vorwurf: Der Vater soll im Juni 2023 aus Überforderung massive Gewalt gegen das Kleinkind ausgeübt und ihr dabei den Oberschenkel gebrochen haben.

Am Berufungsverfahren Ende Mai hatte der Vater die Vorwürfe erneut bestritten. Er habe seiner Tochter nie etwas angetan, beteuerte er vor dem Obergericht.

Die Richter gaben ihm nun Recht. Die erstellten Gutachten hätten nicht bestätigen können, dass der Mann seiner Tochter Gewalt angetan habe. Häufig sei darin lediglich von «wahrscheinlichen Gegenvarianten» die Rede gewesen, einzelne Fragen blieben offen.

Konkret war unklar, ob eine Misshandlung überhaupt möglich sei, obwohl weder bei der Einlieferung des Kindes ins Spital noch bei seiner Entlassung Hämatome am gebrochenen Bein festgestellt worden waren. Die Oberschenkelverletzung könne daher nicht eindeutig auf eine Misshandlung zurückgeführt werden, begründete das Obergericht seinen Entscheid.

Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Kind den Knochenbruch aufgrund einer bestätigten Genmutation erlitten habe. Auch die Täterschaft des Vaters sei nicht vorbehaltlos erwiesen: Das Mädchen habe sich während der mutmasslichen Tatzeit in der Obhut mehrerer Personen befunden, weshalb eine Drittbeteiligung nicht ausgeschlossen werden könne.

Das Gericht sprach dem Mann eine Genugtuung sowie eine Entschädigung für 39 Tage Untersuchungshaft zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Source: Google News CH — Crime (de)