Bewährungsstrafe für Mann nach Falschgeld-Verteilung

Ein 34-Jähriger wurde in Ebersberg verurteilt, weil er gefälschte Euro-Noten im Umlauf gebracht hatte.

Bewährungsstrafe für Mann nach Falschgeld-Verteilung

Bewährungsstrafe für Mann nach Falschgeld-Verteilung

Vor dem Amtsgericht Ebersberg wurde ein 34 Jahre alter Mann wegen der Verbreitung gefälschter Banknoten verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der Verurteilte 80 Stunden gemeinnützig arbeiten.

Die Beamten waren dem Tatverdächtigen bei einer Routinekontrolle im Alten Botanischen Garten auf die Schliche gekommen. Dort trug ein Bekannter des Mannes einen Rucksack, in dem sich ein Teil des Falschgelds befand. Über eine Gesundheitskarte im Portemonnaie sowie Spuren, die bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen gewonnen wurden, gelangten die Ermittler zu der damaligen Wohnadresse des Beschuldigten im nördlichen Teil des Landkreises.

Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten zwei noch verschlossene Sendungen mit nachgemachten 100- und 200-Euro-Scheinen. Die Banknoten waren online erworben worden. Teilweise trugen sie die Kennzeichnung "Prop Copy", die bei manchen Stücken bereits wegradiert worden war. Laut der Aussage einer ermittelnden Beamtin fehlten den Scheinen alle Sicherheitsmerkmale echter Währung wie Wasserzeichen. Dennoch könnten sie in manchen Fällen im Geschäftsverkehr nicht auffallen.

Der Angeklagte räumte ein, die Noten über einen Internethändler bezogen zu haben. Zunächst behauptete er, sie für ein Videoprojekt eines Rap-Künstlers nutzen zu wollen. Nach einem Gespräch mit seinem Rechtsbeistand legte er jedoch ein umfassendes Geständnis ab. Einem Freund hatte er Scheine im Gesamtwert von 1740 Euro überlassen.

Der vorsitzende Richter Frank Gellhaus machte in der Begründung deutlich, dass bereits das Inverkehrbringen von Falschgeld strafbar ist – unabhängig davon, ob es sich um einfaches Papier handelt oder Warnhinweise aufgedruckt sind. Verlöre die Öffentlichkeit das Vertrauen in die Echtheit von Bargeld und müsste jeder Geldschein kontrolliert werden, sei das gesellschaftlich nicht tragbar. Das vor Gericht abgelegte Geständnis wertete die Kammer als strafmildernd.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Source: Süddeutsche Zeitung