Ex-Ehemann in Starnberg wegen Gewalt gegen geschiedene Frau verurteilt
Ein 45-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Angriffs und Einschüchterung seiner ehemaligen Ehefrau zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ex-Ehemann in Starnberg wegen Gewalt gegen geschiedene Frau verurteilt
Vor dem Amtsgericht Starnberg stand ein 45-jähriger Mann, der seiner geschiedenen Frau im November letzten Jahres im Würmtal gegenübergetreten war. Das Verfahren endete mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro, was 2400 Euro entspricht.
Der Mann war zur Wohnung seiner früheren Partnerin gefahren, um Ausweiskopien der gemeinsamen Kinder zu erhalten. Die Frau hatte dies tags zuvor verweigert, da Zahlungen des Mannes ausblieben. Vor der Haustür eskalierte die Situation körperlich.
Der Anklage zufolge beschimpfte und attackierte der Mann seine Ex-Partnerin. Er soll sie bespuckt, mit dem Kopf gestoßen und am Arm gepackt haben. Als die Frau laut um Hilfe schrie und ihr Mobiltelefon zur Dokumentation nutzte, löste sich der Täter von ihr. Er kehrte zu seinem Fahrzeug zurück und führte von dort eine Bewegung am Hals aus, die als Drohung gewertet wurde.
Der Beschuldigte, der vor dem Vorfall bereits die gemeinsame Wohnung verlassen hatte und keine Vorstrafen hatte, widersprach den Anschuldigungen. Er gab an, die Frau lediglich festgehalten zu haben, da sie sich gewehrt habe. Gewalt sei für ihn undenkbar.
Noch am selben Tag erstattete das Opfer bei der Polizei in Gauting Anzeige und erwirkte ein Kontaktverbot für zwei Wochen, das der Mann befolgte. Im Prozess schilderte die 42-Jährige außerdem frühere Vorfälle während der Ehe: Schläge, Zerstörung persönlicher Gegenstände und Zwang zur Haushaltsführung.
Eine Nachbarin wurde als Zeugin gehört. Sie berichtete, den Streit als bedrohlich wahrgenommen zu haben. Die Frau habe äußerst aufgewühlt gewirkt. Das Spucken habe sie akustisch, nicht visuell wahrgenommen. Die Geste am Hals habe sie nicht bemerkt.
Der vorsitzende Richter riet dem Angeklagten, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl fallen zu lassen, und bot eine Reduzierung der Tagessatzhöhe aufgrund wirtschaftlicher Probleme an. Die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls keine Erfolgsaussichten für einen Freispruch. Der Mann legte kein Geständnis ab, akzeptierte die Verurteilung jedoch letztlich.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Source: Süddeutsche Zeitung