Lebenslange Haft für Attentäter von Magdeburg – besondere Schwere der Schuld festgestellt
Ein saudischer Psychiater wurde wegen des Weihnachtsmarkt-Attentats in Magdeburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte eine besondere Schwere der Schuld fest.

Lebenslange Haft für Attentäter von Magdeburg – besondere Schwere der Schuld festgestellt
Vor dem Magdeburger Landgericht wurde der 50-jährige Täter des Weihnachtsmarkt-Anschlags zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht erkannte zudem eine besondere Schwere der Schuld an. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Der aus Saudi-Arabien stammende Psychiater wurde für schuldig befunden, am 20. Dezember 2024 in der Innenstadt von Magdeburg absichtlich in eine Menschenmenge gefahren zu sein. Bei der Tat kamen sechs Menschen ums Leben, mehr als 200 weitere wurden verletzt. Der Mann raste 64 Sekunden lang mit einem gemieteten BMW X3 über den Weihnachtsmarkt und beschleunigte dabei auf bis zu 48 Kilometer pro Stunde.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die Tat als Reaktion auf ein Zivilurteil aus Köln vom August 2023 geplant hatte. Damals war er zur Zahlung von 1.300 Euro Schadenersatz an eine Organisation verurteilt worden. Die Richter bewerteten dies als "narzisstische Kränkung", die den Angeklagten zu seinem Vorhaben trieb.
In einer E-Mail hatte der Islamkritiker zuvor damit gedroht, dass Deutschland einen "enormen Preis" für den Umgang mit saudischen Oppositionellen zahlen werde. Er erwog verschiedene Anschlagsziele, darunter ein Straßencafé und eine Staatsanwaltschaft, entschied sich schließlich aber für den Weihnachtsmarkt.
Die Urteilsverkündung wurde durch eine technische Panne unterbrochen: In der gesicherten Glaskabine des Angeklagten funktionierte das Mikrofon nicht. Erst nach einigen Minuten konnte der Vorsitzende Richter seine mehrstündige Begründung fortsetzen.
Eine Sicherungsverwahrung konnte nicht angeordnet werden, da der Verurteilte kein Wiederholungstäter ist. Die Strafvollstreckungskammer behält sich eine spätere Anordnung jedoch vor, da der Richter die "enorme Dimension der Tat" und die "überaus große Gefährlichkeit" des Mannes hervorhob.
Neben der lebenslangen Haftstrafe wurde dem Verurteilten die Fahrerlaubnis auf Dauer entzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung