Bielefeld: Islamistischer Messerangriff endet mit lebenslänglich und Sicherungsverwahrung

Ein 36-jähriger Syrer muss nach einem tödlichen Anschlag auf Feiernde in Bielefeld lebenslang ins Gefängnis. Das OLG Düsseldorf stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.

Bielefeld: Islamistischer Messerangriff endet mit lebenslänglich und Sicherungsverwahrung

Bielefeld: Islamistischer Messerangriff endet mit lebenslänglich und Sicherungsverwahrung

Ein 36-jähriger Syrer muss nach einem tödlichen Anschlag auf Feiernde in Bielefeld lebenslang ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann am frühen Morgen des 18. Mai 2025 vor einer Bar in der Innenstadt mit einem Messer und einer selbstgefertigten Stichwaffe auf mehrere Personen losging.

Fünf Menschen zwischen 22 und 27 Jahren erlitten dabei lebensbedrohliche Verletzungen. Unter ihnen befanden sich zahlreiche Anhänger des Fußballclubs Arminia Bielefeld, die den Aufstieg ihrer Mannschaft in die zweite Liga gefeiert hatten. Laut Gericht soll der Angreifer während der Bluttat religiöse Parolen gerufen haben. Erst als er seine Waffe verlor und Gegenwehr erlebte, brach er ab und entkam.

Die Ermittler gehen von einer terroristischen Motivation aus. Der Verurteilte soll dem „Islamischen Staat“ angehört haben. In seiner Heimat Syrien soll er dem Terrornetzwerk den Treueeid geleistet und als Kämpfer sowie Immobilienverwalter gearbeitet haben. Kurdische Verbände hatten ihn später gefangen genommen und acht Monate festgehalten. 2023 reiste er schließlich nach Deutschland ein.

In der Untersuchungshaft gestand der Mann die Tat und gab an, in Syrien bereits zwei Morde begangen zu haben – unter anderem an seinem Halbbruder im Auftrag der Miliz. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm eine tiefe Radikalisierung. Die extremistische Weltanschauung präge sein gesamtes Denken und Handeln. Für diese Überzeugung habe er sogar den Kontakt zu seinen eigenen Kindern aufgegeben.

Die Bundesanwaltschaft hatte die maximale Strafe gefordert. Die Behörde betonte, der Verurteilte sei nach wie vor gefährlich und empfinde keinerlei Mitgefühl für seine Opfer. Die Verteidigung verwies hingegen auf eine schwierige Kindheit und psychische Erkrankungen. In Deutschland habe sich der Zustand des Mannes verschlechtert, nachdem der Familiennachzug blockiert worden sei und er weder eine Beschäftigung gefunden noch die Sprache erlernt habe. Ein Programm zur Deradikalisierung lehnte er ab.

Vor der Tat soll der Syrer ein Video an einen IS-Kontakt verschickt haben, das jedoch nicht öffentlich wurde. Bei der Festnahme trug er einen handgeschriebenen Zettel mit einer gezeichneten Flagge der Organisation. Ein Cousin hatte der Polizei einen Hinweis gegeben, woraufhin die Beamten ihn am Abend des 19. Mai in Heiligenhaus bei Düsseldorf festnahmen.

Das Gericht sprach den vier überlebenden Opfern jeweils 70.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Verletzten hatten im Verfahren berichtet, dass sie bis heute unter den physischen und seelischen Folgen des Überfalls litten. Ohne das rasche Eingreifen von Notärzten und Rettungssanitätern hätten die Angriffe tödlich enden können, betonten die Richter.

Quelle: Der Spiegel

Source: DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität)