Kabinett beschließt härtere Strafen bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Mindeststrafe bei Vergewaltigung mit K.-o.-Tropfen von drei auf fünf Jahre erhöht. Die Reaktionen sind gespalten.

Gesetzentwurf sieht K.-o.-Tropfen künftig als Waffe
Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten rechtlich einer Waffe gleichstellt. Wie Tagesschau berichtet, soll die Mindestfreiheitsstrafe damit von bisher drei auf fünf Jahre angehoben werden. Bundestag und Bundesrat werden sich im Laufe des Jahres mit dem Vorhaben befassen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete die Taten als „ganz besonders niederträchtig" und sprach von „extrem gefährlichen und extrem verwerflichen" Verbrechen. K.-o.-Tropfen werden in der Regel heimlich verabreicht, sind farb- und geruchlos und können Opfer wehrlos oder bewusstlos machen. Betroffen sind in den allermeisten Fällen Frauen.
BGH-Urteil von 2024 machte Änderung nötig
Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Das Gericht hatte damals entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Die Bundesregierung will nun zwei Paragrafen zu Raub- und Sexualdelikten ergänzen, indem der Begriff „gefährliche Mittel" aufgenommen wird, unter den K.-o.-Tropfen künftig fallen sollen.
Polizeigewerkschaft begrüßt Beschluss
Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, bewertete den Beschluss positiv. „Eine höhere Mindestfreiheitsstrafe hat immer einen gewissen Präventivcharakter", sagte Teggatz dem ARD-Hauptstadtstudio. Die Aussicht auf mindestens fünf Jahre Gefängnis schrecke potenzielle Täter ab.
Gleichzeitig betonte Teggatz, Prävention sei das „A und O". Er appellierte an Betreiber von Diskotheken und Gaststätten, Gäste regelmäßig darauf hinzuweisen, Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Auch mögliche Opfer sollten bei Verdacht umgehend einen Arzt aufsuchen, damit die Substanz noch nachgewiesen werden könne.
Betroffene spricht von Symbolpolitik
Deutlich kritischer äußerte sich Nina Fuchs, Vorstandsvorsitzende des Vereins „Kein Opfer e.V." und selbst Betroffene einer Vergewaltigung unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen. „Für mich ist es leider eher Symbolpolitik", sagte Fuchs dem ARD-Hauptstadtstudio. Schärfere Strafen ohne Verurteilungen brächten Betroffenen „ziemlich genau gar nichts".
Fuchs verwies darauf, dass Täter selten überführt werden, da K.-o.-Tropfen im Körper von Opfern nur sehr kurze Zeit nachweisbar sind. Es werde „der zehnte Schritt vor dem ersten gemacht", kritisierte sie. Nötig sei zunächst eine Infrastruktur, in der Betroffene „niedrigschwellig ohne Anzeige kostenfrei Proben abgeben können" — Fuchs nannte ein Pilotprojekt in Ulm als Beispiel.
Darüber hinaus forderte sie mehr Prävention, Aufklärung sowie Schulungen für Personal bei Polizei und Justiz. „Ich würde mir eine Politik wünschen, die wirklich etwas macht, was Betroffenen zugutekommt", sagte Fuchs.
Dunkelziffer gilt als hoch
Hubig betonte ebenfalls die Bedeutung raschen ärztlichen Handelns nach einem Verdachtsfall: Nur so könnten Spuren gesichert und Täter zur Verantwortung gezogen werden. In polizeilichen Statistiken wird bislang nicht erfasst, ob und welche Substanzen bei Sexualverbrechen eingesetzt wurden. Experten gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus. In einer Dunkelfeldstudie gaben fünf Prozent der Befragten an, dass sie glauben, ihnen seien schon einmal K.-o.-Tropfen verabreicht worden.
Source: Tagesschau