Karlsruhe bestätigt milde Strafe für Cum-Ex-Anwalt Steck
Der Bundesgerichtshof hat die auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe gegen den Wirtschaftsanwalt Kai-Uwe Steck im Cum-Ex-Skandal rechtskräftig bestätigt.

Karlsruhe bestätigt milde Strafe für Cum-Ex-Anwalt Steck
Der Bundesgerichtshof hat die auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe gegen den Wirtschaftsanwalt Kai-Uwe Steck im größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte bestätigt. Die obersten Karlsruher Strafrichter wiesen die Beschwerde der Anklagebehörde zurück, ohne dass eine mündliche Verhandlung nötig war. Das berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Verweis auf einen vierseitigen Beschluss.
Die Bonner Strafkammer hatte Steck im Juni 2025 wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftzeit von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der entstandene Steuerausfall liegt bei etwa einer halben Milliarde Euro. Die Staatsanwälte hatten in ihrem Plädoyer deutlich mehr Haft gefordert: drei Jahre und acht Monate ohne Bewährung sowie ein Berufsverbot.
Steck fungierte über Jahre als Kronzeuge der Kölner Anklagebehörde und half bei der Aufklärung der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte. Er überredete weitere Aktienhändler zur Kooperation mit den Ermittlern und trat in mehr als zehn Prozessen als Hauptbelastungszeuge auf, unter anderem gegen seinen einstigen Kanzleipartner Hanno Berger.
Die Karlsruher Richter begründeten ihre Zustimmung zur milden Strafe mit dem Schutz von Informanten in Wirtschaftsdelikten. Würde man bei umfangreicher Kooperation keine Bewährung mehr in Betracht ziehen, würde dies das gesetzgeberische Ziel unterlaufen und könnte künftig Täter davon abhalten, schwere Steuerstraftaten aufzudecken. Das Urteil sendet ein Signal an weitere Beschuldigte: Kooperation mit den Fahndern kann sich auch bei riesigen Schadenssummen lohnen.
Zudem muss der 54-Jährige Millionen aus seinen illegalen Geschäften an den Staat zurückzahlen. Steck räumte in einem Gespräch mit der F.A.Z. ein, das Vermögen nicht mehr zu besitzen. Bei rechtskräftigem Urteil werde er wohl Privatinsolvenz beantragen müssen, obwohl ihm seine Zulassung als Rechtsanwalt erhalten blieb.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung