Berliner (68) wegen 22 Vergewaltigungen unter Drogen angeklagt

Ein 68-jähriger Berliner soll mindestens 22 Frauen mit Schlafmitteln und Alkohol betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Berliner (68) wegen 22 Vergewaltigungen unter Drogen angeklagt

Berliner (68) wegen 22 Vergewaltigungen unter Drogen angeklagt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 68-jährigen Mann erhoben, dem 22 Vergewaltigungen sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen werden. Die mutmaßlichen Opfer erinnerten sich an die Taten nicht und erfuhren von ihnen erst durch die Ermittlungen.

Die Fahnder stiessen auf den Rentner, als sie Anfang 2025 in Verden an der Aller gegen einen anderen Mann ermittelten, der ähnliche Straftaten begangen haben soll und inzwischen verstorben ist. Bei der Auswertung der Online-Kommunikation dieses Mannes fanden die Beamten Gespräche mit dem Berliner. Gegen ihn wurde daraufhin Anfang März 2025 ein Verfahren eröffnet.

Bei einer ersten Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die Polizei Computer und Datenträger. Erst im Februar 2026 entdeckten die Ermittler auf dem Material zahlreiche Videos, die sexuelle Übergriffe zeigen, die "wahrscheinlich" vom Beschuldigten begangen wurden. Nach einer zweiten Hausdurchsuchung wurde der Mann im März festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt 58 mutmaßlichen Opfern aus. Die Anklage umfasst vorerst 22 Taten gegen 14 Frauen. Zehn weitere mutmaßliche Opfer konnten bislang nicht identifiziert werden. In 30 weiteren Fällen laufen die Ermittlungen noch. Bei drei weiteren Frauen reichen die Beweise bislang nicht aus. Laut Anklage soll der Mann den Frauen Schlafmittel zusammen mit Alkohol verabreicht haben, bevor er sie vergewaltigte.

36 weitere Verdachtsfälle aus den Jahren 2010 bis 2014, die eine andere Frau betreffen, wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sie nach deutschem Recht verjährt sind. Bei dieser Frau konnten die Ermittler nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisen, dass die Verabreichung einer Substanz im rechtlichen Sinne als Gewalt gilt, was eine Verjährungsfrist von 20 Jahren für Vergewaltigung mit Gewalt ermöglicht hätte. Stattdessen greift hier die Frist von fünf Jahren.

Die Frage der Verjährung bei sexueller Gewalt gegen bewusstlose Opfer hatte in Deutschland bereits mit dem Fall Claudia Wuttke für Debatten gesorgt. Nachdem im November 2025 mehrere mutmaßliche Taten wegen Verjährung eingestellt worden waren, kündigte die Justiz im Mai an, die Ermittlungen gegen die 59-jährige Hamburgerin wieder aufzunehmen.

Quelle: Le Temps

Source: Le Temps