Antisemitisches Schild: Ladeninhaber in Flensburg zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein 60-Jähriger wurde in Schleswig-Holstein wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er ein diskriminierendes Plakat in sein Geschäftsfenster gehängt hatte.

Antisemitisches Schild: Ladeninhaber in Flensburg zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ein Amtsgericht in der schleswig-holsteinischen Grenzstadt hat einen Ladenbesitzer wegen Hetze gegen jüdische Menschen verurteilt. Der 60-Jährige erhielt sechs Monate Gefängnis auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 1200 Euro zugunsten einer ehemaligen Konzentrationslager-Gedenkstätte.
Der Vorfall datiert auf den 17. September 2025. An diesem Tag prangte in dem Geschäft des Verurteilten in der Duburger Straße ein handgeschriebenes Plakat. Darauf stand, dass Juden in dem Laden nicht erwünscht seien. Ein kleinerer Text darunter behauptete, dies sei keine antisemitische Haltung, sondern persönliche Abneigung. Das Schaufenster war rund vier Stunden lang für die Öffentlichkeit einsehbar, einschließlich Passanten und Kunden.
Die Anklagebehörde warf dem Mann vor, mit diesem Aushang eine ganze religiöse Gruppe herabgewürdigt und Hass geschürt zu haben. Solche Äußerungen seien nicht als Meinungsäußerung zu werten, sondern als gezielter Angriff auf die Menschenwürde.
Während der mündlichen Verhandlung äußerte sich der Angeklagte selbst nicht. Sein Rechtsbeistand übernahm die Verteidigung. Dieser gab zu, dass das Schild tatsächlich mehrere Stunden im Fenster gehangen habe. Er stritt jedoch ab, dass sein Mandant damit die jüdische Gemeinde verletzen wollte. Als mildernden Umstand führte der Verteidiger eine psychische Verfassung an, die mit mangelnder Selbstkontrolle verbunden sei.
Die vorsitzende Richterin ließ dies nicht gelten. Sie betonte, der Beschuldigte habe den Text am Rechner erstellt, ausgedruckt und bewusst gut sichtbar angebracht. Das „Hausverbot" erinnere an die Boykottaufrufe aus der NS-Zeit. Eine spontane Tat sei dies nicht gewesen, sondern der geplante Ausdruck einer festen Überzeugung.
Der Verurteilte hatte sich bereits vor Gerichtsverhandlung in den Medien geäußert und seine Haltung bekräftigt. Er habe keine Reue empfunden und stehe zu seinen Ansichten. Sein Fachgeschäft für alternative Kleidung und technische Bücher ist inzwischen dauerhaft geschlossen.
Der Leiter der örtlichen jüdischen Gemeinde kommentierte das Urteil positiv. Die Entscheidung mache deutlich, welche Grenzen in einer demokratischen Gesellschaft gelten. Die persönliche Sturheit des Angeklagten störe ihn weniger, da dessen wahre Einstellung bereits öffentlich bekannt sei. Die Entscheidung kann noch angefochten werden.
Quelle: BILD
Source: BILD