Oldenburg: Beamter nach tödlichen Schüssen auf 21-Jährigen angeklagt

Ein Gericht in Oldenburg hat die Klage gegen einen Polizisten wegen fahrlässigen Tötens bestätigt. Der 28-Jährige soll im April 2025 einen jungen Mann in der Innenstadt erschossen haben.

Oldenburg: Beamter nach tödlichen Schüssen auf 21-Jährigen angeklagt

Oldenburg: Beamter nach tödlichen Schüssen auf 21-Jährigen angeklagt

Ein Gericht in der niedersächsischen Stadt hat den Weg für ein Strafverfahren gegen einen 28-jährigen Polizisten freigemacht. Der Beamte soll im April 2025 fünfmal auf einen 21-Jährigen geschossen haben, der daraufhin im Krankenhaus starb. Dies berichtet DIE ZEIT.

Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zu Ostersonntag in einer Fußgängerzone. Passanten hatten zuvor eine Körperverletzung gemeldet, an der der später Getötete beteiligt gewesen sein soll. Als die Polizei eintraf, kam es zum tödlichen Zwischenfall.

Den Recherchen zufolge gab der Beamte fünf Schüsse in extrem kurzer Zeit ab – innerhalb von nur zwei Sekunden. Die Distanz zwischen beiden Personen soll dabei sehr gering gewesen sein, höchstens anderthalb Meter. Vier Projektile trafen den jungen Mann, unter anderem in Kopf und Bauch.

Die Anklagebehörde wirft dem Polizisten vor, als ausgebildeter Beamter hätte er erkennen müssen, dass keine unmittelbare Bedrohung bestand. Der 21-Jährige habe Reizgas versprüht, aber kein Messer eingesetzt. Zudem habe er offenbar versucht zu fliehen, nicht anzugreifen.

Der Beschuldigte selbst ging offenbar davon aus, dass der junge Mann ihn mit einer Klinge angreifen und seine Dienstwaffe stehlen wollte. Das Gericht vermutet daher einen Irrtum in einer vermeintlichen Notwehrlage. Aus diesem Grund sieht es einen hinreichenden Verdacht für fahrlässiges Töten, nicht aber für Mord oder Totschlag.

Der Fall erregte bundesweit großes Aufsehen und führte zu Demonstrationen gegen rassistische Polizeigewalt. Eine Bürgerinitiative sieht Rassismus als Kernursache für den Tod des schwarzen Mannes.

Die Eltern des Getöteten werden als Nebenkläger am Verfahren teilnehmen. Ein Termin für den Prozessbeginn steht noch nicht fest. Die Aufklärung des genauen Hergangs obliegt einer Kammer aus drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von Politikern und Aktivisten begrüßt. Eine Abgeordnete der Grünen sprach von einem wichtigen Schritt hin zur Aufarbeitung. Sie forderte eine lückenlose Beweisaufnahme und vollständige Transparenz, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken.

In der Bundesrepublik enden tödliche Schusswaffeneinsätze durch Polizeibeamte nur äußerst selten vor Gericht. Im vergangenen Jahr starben bei solchen Einsätzen mindestens 16 Menschen. Die überwiegende Mehrzahl der Ermittlungen wird eingestellt. Fachleute gehen davon aus, dass nur etwa zwei von hundert Fällen tatsächlich zu einem Prozess führen.

Source: Google News DE — Crime (de)